









Parteien und muslimische Vertreter wollen verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Millionen aus dem Bundeshaushalt bekommt. Ein Problem: Die Förderung ist nirgendwo so richtig geregelt.
Mehr als 80 Schreiben mit Todesdrohungen und wüsten Beschimpfungen soll Alexander M. versendet haben. Nun haben die Schlussvorträge im NSU 2.0-Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Die Nebenklage zweifelt an einem Einzeltäter.
Als einzige Überlebende der NSU-Terrorzelle wurde Beate Zschäpe vor Gericht gestellt – und bekam die Höchststrafe. Seit gut einem Jahr ist das Urteil rechtskräftig, auch das Bundesverfassungsgericht gibt jetzt seinen Segen. Ist damit das letzte Wort gesprochen?
Deutschland ist einem Vorwurf des Racial Profiling nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ausreichend nachgegangen.
Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Tragen von religiösen Zeichen verbieten. Eine allgemeingültige Regelung sei nicht diskrimierend.
Ein betrunkener Mann hat versucht, ein Flüchtlingsheim niederzubrennen. Vor Gericht konnte er sich nicht an die Tat erinnern. Nun wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Der Prozess läuft bereits seit Februar und zieht sich nun noch weiter in die Länge. Ein 54-Jähriger soll Dutzende Drohschreiben unter anderem an Prominente versendet haben. Seine Schuld bestritt er nun erneut.
Wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe wollen zwei Polizisten einen Mann in seiner Wohnung festnehmen, wobei ein Polizist den Mann rassistisch beleidigt. Nun fordern Anwälte Konsequenzen für den Beamten.
Üble Beschimpfungen, rassistische Beleidigungen, Tötungsfantasien: Die Serie der „NSU 2.0“-Drohschreiben sorgte mehr als zwei Jahre lang für Aufsehen. Im Oktober sollen nun die Plädoyers vorgetragen werden.