Eine muslimische Schöffin wurde ihres Amtes enthoben. Grund: ihr Kopftuch. Für das Gericht war die Entscheidung eine Abwägung.

Weil sie ein Kopftuch trug, ist eine Schöffin ihres Amtes enthoben worden. Die ehrenamtliche Richterin des Landgerichts Braunschweig verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, das Urteil rechtskräftig.
Nach Mitteilung des Gerichts hat die Schöffin in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie auf ihren Hidschab – also ihr religiöses, muslimisches Kopftuch – nicht verzichten wolle. Das Kopftuch sei Ausdruck ihrer religiösen Identität und nicht als politisches Zeichen zu verstehen, habe sie demnach argumentiert.
Das Gericht war allerdings der Auffassung, dass die Frau damit gegen das Niedersächsische Justizgesetz verstoße. Demnach dürften Menschen mit richterlichen Aufgaben in einer Verhandlung keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. In Abwägung mit der Religionsfreiheit überwiege der Schutz des Vertrauens der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei einem Gerichtsverfahren das gleiche Stimmrecht haben wie die hauptamtlichen Richter. Sie werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.
Auch in Dortmund wurde eine ehrenamtlichen Richterin wegen ihres Kopftuchs von der Schöffenliste gestrichen wurde. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte damals eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund und sah im Kopftuch einen Verstoß gegen die Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität.
Die junge Frau hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dort wird nun geprüft, ob das nordrhein-westfälische Gesetz mit der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist – und ob das Kopftuch im Gerichtssaal künftig ausgeschlossen bleibt oder nicht. (dpa, iQ)