
War der gewaltsame Tod von Rahma A. rassistisch motiviert – oder das Ergebnis eines eskalierten Nachbarschaftsstreits? Der Prozess bringt Bewegung in den Fall.

Der Streit um das Kopftuch einer Richterbewerberin geht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof – und wirft erneut Fragen nach dem Verständnis staatlicher Neutralität auf.

Zum Auftakt des Mordprozesses um Rahma A. schweigt der Angeklagte zur Tat. Die Debatte um ein mögliches rassistisches Motiv hält an.

Ab dem 5. Januar 2026 steht der Nachbar der in Arnum getöteten Rahma A. wegen Mordes vor Gericht. Bis heute ist das Motiv der Tat umstritten.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hält eine Juristin wegen ihres Kopftuchs für ungeeignet für den Staatsdienst. Das Neutralitätsgebot habe Vorrang.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Polizeieinsatz gegen den Palästina-Kongress im April 2024 als unverhältnismäßig bewertet. Die Richter bemängelten fehlende Prüfungen milderer Mittel.

Nach dem Scheitern vor hessischen Gerichten hoffen die Eltern von Hamza Kurtović auf das höchste deutsche Gericht. Sie werfen den Behörden unzureichende Ermittlungen nach dem Anschlag vor.

Der Vater des Hanauer Attentäters bleibt dem Prozess erneut fern – und zeigt damit einmal mehr die Ohnmacht staatlicher Stellen im Umgang mit rechtsextremen Provokateuren.

Die Tötung von Rahma A. hatte im Sommer für Entsetzen gesorgt. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen ihren Nachbarn – wegen Mordes. Hinweise auf ein rassistisches Motiv fanden die Ermittler aber nicht.