Bremen

Land will religiöse Symbole bei Polizisten im Einsatz verbieten

Bremen will das Tragen sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Zeichen bei Polizisten mit Bürgerkontakt künftig verbieten. Hintergrund ist unter anderem der Fall eines Sikh mit Turban.

30
09
2026
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Symbolbild: Polizei © shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.
Symbolbild: Polizei © shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Polizisten in Bremen sollen bei Einsätzen mit Bürgerkontakt künftig keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Zeichen wie das Kopftuch oder ein Turban mehr tragen dürfen. Eine entsprechende Verordnung soll nach einem Bericht von „buten un binnen“ noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Religiöse und weltanschauliche Symbole sollen dem Entwurf zufolge nur bei Tätigkeiten erlaubt sein, bei denen Bürger, Zeugen oder Beschuldigte die Beamten nicht beobachten können. Begründet wird die Regelung mit der Neutralität und Unparteilichkeit staatlichen Handelns. Das persönliche Erscheinungsbild dürfe das Vertrauen in die Neutralität des Staates nicht beeinträchtigen.

Bislang fehlte die rechtliche Grundlage

Hintergrund ist unter anderem der Fall eines Bremer Polizeianwärters aus der Religionsgemeinschaft der Sikh. Weil er seinen Turban bei Einsätzen mit Bürgerkontakt nicht ablegen wollte, musste er seine Praxisphase im Innendienst absolvieren. Das Bremer Verwaltungsgericht gab ihm im März im Eilverfahren recht. Für ein entsprechendes Verbot fehle bislang die Rechtsgrundlage.
Diese soll nun geschaffen werden. Auf Streife dürfte der Polizeianwärter seinen Turban nach den Plänen damit weiterhin nicht tragen.

Die Bremer Koalition hat sich nach Informationen von „buten un binnen“ grundsätzlich auf den Entwurf verständigt. Allerdings gibt es auch Kritik aus den Reihen der Regierung. Linken-Fraktionschef Nelson Janßen bezeichnete die geplante Regelung als „überreguliert“ und sprach mit Blick auf die freie Berufswahl von einer „mutlosen und wenig modernen“ Regelung.

Verordnung soll zügig in Kraft treten

Der Entwurf beschränkt sich nicht auf religiöse Symbole. Auch Tattoos, Piercings und Haarfarben werden geregelt. Tätowierungen an Armen sollen erlaubt bleiben, solche im Gesicht und am Hals müssten abgedeckt werden. Besonders auffällig gefärbte Haare sollen untersagt werden.

Der Entwurf soll im Oktober, spätestens im November, der Innendeputation vorgelegt werden. Anschließend könnte die Verordnung ohne Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft treten.