Salzburg

Hotel verweigert Muslimin mit Kopftuch den Zugang zum Frühstücksbuffet

In einem Salzburger Hotel durfte eine muslimische Frau mit Kopftuch nicht am Frühstück im Sky-Restaurant teilnehmen. Das Hotel verweist auf einen allgemeinen Dresscode. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hält die Regelung für rechtlich problematisch.

12
08
2026
0
Kopftuch, Dresscode, Restaurant
Reservierung im Restaurant © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Umgang mit religiöser Kleidung in einem Salzburger Hotel sorgt für eine Debatte über Diskriminierung und Hausregeln. Einer muslimischen Frau wurde nach Angaben der „Salzburger Nachrichten“ der Zugang zum Frühstücksbuffet eines Hotels verweigert, weil sie ein Kopftuch trug. Die Familie hatte zuvor im Hotel übernachtet.

Nach Angaben des Hotels gilt im Sky-Restaurant ein grundsätzliches Verbot von Kopfbedeckungen. Dieses betreffe alle Gäste und damit neben Kopftüchern auch Hüte, Baseballkappen oder eine Kippa. Ziel sei ein einheitliches Erscheinungsbild im Restaurant. Die Regelung werde auf der Internetseite und bei der Buchung kommuniziert.

Für die betroffene Familie war ein Ausweichen auf das Hotelzimmer nach Medienangaben nicht möglich. Das Hotel bietet demnach keinen Roomservice an und erlaubt es nicht, Speisen aus dem Restaurant mit auf die Zimmer zu nehmen. Die Kosten für das gebuchte Frühstück wurden der Familie anschließend aus Kulanz erstattet.

Das Hotel weist den Vorwurf einer religiösen oder rassistischen Diskriminierung zurück. Nach Angaben der Betriebsleitung habe die Familie das Personal nach dem Hinweis auf die Hausordnung zudem lautstark beschimpft.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht die Regelung dagegen kritisch. Alexandra König erklärte den „Salzburger Nachrichten“ zufolge, auch scheinbar neutrale Vorschriften könnten gegen das österreichische Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, wenn sie bestimmte Personengruppen benachteiligten. Warum der Ausschluss religiöser Kleidung für einen Dresscode erforderlich sein solle, sei aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar.

Kein Einzelfall im selben Hotel

Der aktuelle Fall ist nicht der erste Vorfall dieser Art im Hotel. Bereits zuvor hatte ein Restaurant im selben Haus wegen der Zurückweisung einer kopftuchtragenden Frau für Kritik gesorgt. Wie IslamiQ zuvor berichtete, wollte die Muslimin ihren Geburtstag mit Freunden im Sky-Restaurant des Hotels Cool Mama feiern. Bei der telefonischen Reservierung habe ihr Ehemann darauf hingewiesen, dass sie ein Kopftuch trage. Daraufhin sei die Reservierung abgelehnt worden.

Das Restaurant verweist auch in diesem Fall auf seinen Dresscode. Laut Website sind „jegliche Art von Kopfbedeckungen“ untersagt. Die Regelung solle dem gewünschten Ambiente und der „kollektiven Stimmung“ dienen. Das Lokal betont, die Vorgaben gälten unabhängig von Herkunft oder Religion für alle Gäste. Nachdem keine Reservierung zustande gekommen war, veröffentlichte die Frau eine kritische Bewertung bei Google. Laut Bericht drohte das Restaurant anschließend mit rechtlichen Schritten, sollte die Rezension nicht gelöscht werden. Die Betroffene wandte sich daraufhin an die Gleichbehandlungsanwaltschaft.