Offener Brief

Juristen kritisieren Gesetz zu Israels Existenzrecht als verfassungswidrig

Ein geplanter Gesetzentwurf aus Hessen zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels stößt auf deutliche Kritik. In einem offenen Brief warnen zahlreiche Juristen vor dem Vorstoß und halten ihn für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.

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Stoppt den Genozid in Gaza
Stoppt den Genozid in Gaza © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Mehrere Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler haben den geplanten Gesetzentwurf aus Hessen zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels scharf kritisiert. In einem offenen Brief an den Bundesrat und die Landesregierungen bezeichnen die Unterzeichnenden den Vorstoß als „unvereinbar mit dem Grundgesetz“.

Hessen will den Entwurf am 8. Mai in den Bundesrat einbringen. Vorgesehen ist, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels sowie Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel unter Strafe zu stellen, sofern diese geeignet seien, antisemitische Gewalt oder Willkürmaßnahmen zu fördern. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sprach von einem „klaren Signal“ an Jüdinnen und Juden in Deutschland.

Die Juristinnen und Juristen stellen jedoch die verfassungsrechtliche Grundlage des Vorhabens infrage. Der Begriff der „Leugnung“ suggeriere zwar eine Parallele zur strafbaren Holocaustleugnung nach Paragraf 130 StGB. Tatsächlich gehe es beim Existenzrecht Israels aber nicht um eine überprüfbare Tatsache, sondern um eine politische Meinung. Ein gezieltes Verbot bestimmter Meinungen sei mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes nicht vereinbar.

Zudem verweisen die Unterzeichnenden auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Ausnahme, nach der nationalsozialistische Gewaltverherrlichung strafrechtlich eingeschränkt werden könne, sei ausdrücklich als historisch einmalige Konstellation beschrieben worden. Diese Ausnahme lasse sich nicht auf andere politische Konflikte übertragen.

Auch die Berufung auf die deutsche „Staatsräson“ weisen die Juristinnen und Juristen zurück. Zwar könne die Unterstützung Israels politisch begründet werden. Daraus ergebe sich jedoch keine eigenständige Grundlage zur Einschränkung von Grundrechten. Zu den Erstunterzeichnenden gehören unter anderem die Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano, Michaela Hailbronner und Matthias Goldmann.