Kopftuchverbot

Land will Kopftuch im Gerichtssaal verbieten

Kein Kopftuch und kein Kreuz auf der Richterbank? Brandenburg plant ein Neutralitätsgesetz für die Justiz. Auch der Richterbund hat Vorstellungen, was das für die Juristenausbildung bedeuten kann.

30
03
2026
Kopftuch in der Justiz: Wie regeln es die Bundesländer? (c)shutterstock, bearbeitet by iQ
Kopftuch in der Justiz: Wie regeln es die Bundesländer? (c)shutterstock, bearbeitet by iQ

Richter und Staatsanwälte sollen in Brandenburg im Gericht künftig keine religiös oder politisch geprägten Kleidungsstücke und Symbole tragen dürfen. Kopftuch, Kippa und Kreuz, die sichtbar sind, wären damit während der Verhandlungen untersagt. Die rot-schwarze Landesregierung will ein Neutralitätsgesetz für die Justiz auf den Weg bringen.

Es soll präventiv gegen den Anschein der Parteilichkeit wirken, wie das Justizministerium mitteilte. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag vereinbart und wird vom Richterbund in Brandenburg befürwortet.

Seit Jahren wird bundesweit immer wieder kontrovers über das Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst etwa bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen diskutiert. Muslimische Rechtsreferendarinnen etwa wollten auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen. Zahlreiche Bundesländer – darunter Berlin – haben bereits Neutralitätsgesetze erlassen.

Ziel soll es sein, dass Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass Justizentscheidungen rein auf Basis von Gesetz und Recht getroffen werden, ohne Einfluss von persönlichen religiösen oder politischen Ansichten der Richterschaft und von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.

Zeitplan für Gesetz noch unklar

Ein Zeitplan für das Gesetzgebungsvorhaben in Brandenburg liege nicht vor, hieß es vom Justizministerium in Potsdam. Die Behörde konnte keine Angaben dazu machen, ob es überhaupt Richterinnen oder Referendarinnen mit Kopftuch in Brandenburg gebe.

Hintergrund des Gesetzesplans ist laut Ministerium eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Danach sei das Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger in der Justiz geeignet, das Vertrauen in eine unparteiische Rechtspflege zu beeinträchtigen.

Regelung soll auch für Schöffen gelten

„Wir sehen das grundsätzlich positiv, wenn man ein Justiz-Neutralitätsgesetz erlassen würde“, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Stephan Kirschnick, der Deutschen Presse-Agentur. Aus seiner Sicht sollte die Regelung auch für Schöffen in den Verhandlungen gelten, wenn religiöse Motive sichtbar seien, beispielsweise bei Tattoos. Schöffen als ehrenamtliche Richter tragen anders als Berufsrichter keine Robe.

In Brandenburg sei ihm bislang ein Fall bekannt, in dem eine Referendarin mit Kopftuch in die Sitzungen gehen wollte. Man habe ihr dann den Ausbilder als Staatsanwalt zur Seite gestellt. Kirschnick sagte, er sei wichtig, dass die Regelung muslimische Frauen, die ihr Kopftuch tragen wollten, nicht von der Juristenausbildung ausschließe, auch wenn sie dann nicht im Gerichtssaal etwa Verhandlungen leiten könnten. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Hierbei ist sehr wünschen und zu fordern, daß sich nicht irgendwelche Hintertürchen mit Trick 17 für islamisch verhaftete Kopftuchträgerinnen doch noch öffnen ließen. Es muss endlich einmal wirklich Schluß sein mit diesen ständigen Verhüllungs- und Bekleidungs-Kämpfen muslimischer Prägung in deutschen Gerichtssälen. Dort haben Islam und Scharia-Justiz absolut nichts verloren. Heute nicht. Morgen nicht. Und übermorgen nicht.
30.03.26
19:36