Österreich

Muslime kritisieren Kopftuchverbot und kündigen Klage an

In Österreich wird ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren eingeführt. Muslime kritisieren die Regelung als Eingriff in Grundrechte und religiöse Freiheit. Die IGGÖ kündigt eine Klage beim Verfassungsgerichtshof an.

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2025

Die Islamischen Religionsgemeinschaften in Österreicher kritisieren das am Donnerstag beschlossene Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren scharf und kündigen rechtliche Schritte an. Die Regelung sei ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, Freiheit und demokratische Prinzipien, heißt es in einer Stellungnahme der Islamischen Föderationen. Sie greife gezielt eine religiöse Praxis heraus und verletze damit den Gleichheitsgrundsatz.

Bereits das 2019 eingeführte Verbot war 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Auch die aktuelle Gesetzesänderung widerspreche dem Gebot staatlicher Neutralität gegenüber Religion und Weltanschauung, argumentieren die Islamischen Föderationen.

„Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben“, betont Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ).

Die IGGÖ kündigte daher eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an. Man wolle prüfen lassen, ob das Verbot verfassungs- und menschenrechtlichen Bestimmungen entspricht. Vural kritisierte die Maßnahme als reine Symbolpolitik, die von dringenden gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen ablenke. „Kinder brauchen Schutz, Bildung und Aufklärung, keine Verbote“, sagte er.

Nationalrat beschließt Kopftuchverbot

Das Kopftuchverbot tritt mit Beginn des Schuljahrs 2026/2027 in Kraft. Bereits im Februar startet eine Aufklärungsphase an den Schulen. Das Gesetz sieht ein abgestuftes Vorgehen vor: Zunächst werden Gespräche zwischen Schulleitung, Schülerinnen und Eltern geführt. Bei fortgesetztem Verstoß drohen Geldstrafen von 150 bis 800 Euro.

Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) verteidigte das Gesetz als Schutzmaßnahme für Mädchen. „Das Kopftuch ist ein Zeichen der Unterdrückung. Kein Mädchen soll damit aufwachsen, dass sein Körper versteckt werden muss“, sagte sie im Parlament. Die Gesetzesänderung wurde von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ unterstützt. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Wohin diese angekündigte Klage wohl führen wird? Zu totaler religiöser Freiheit für Islamanhänger und Koranbuchverfechter & Schariaforderer? Von entsprechenden Klagemöglichkeiten in islamisch beherrschten Ländern können homosexuelle und queere Menschen nur träumen, wenn sie für sich volle Freiheit fordern wollten. Dort werden sie ganz besonders intensiv unterdrückt und drastisch verfolgt bis hin zur Todesstrafe - im Namen des Islam.
13.12.25
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