Offener Brief

Mehr als 1.000 Juristen fordern ein AfD-Verbot

Über 1.000 Juristinnen und Juristen sprechen sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aus. Sie berufen sich auf ein neues Gutachten und fordern Bundestag und Bundesregierung zum Handeln auf.

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08
2026
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AfD
AfD © flickr.de/metropolico.org/ CC 2.0, bearbeitet by IslamiQ.

Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Nach Angaben des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) haben inzwischen 1.051 Personen einen entsprechenden offenen Brief unterzeichnet.

Die Unterzeichner stützen ihre Forderung auf ein Ende Juni veröffentlichtes rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses kommt nach der Auswertung von mehr als drei Millionen Datenpunkten zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Menschenwürde- und Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstoße und die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren erfüllt sein könnten.

In dem offenen Brief heißt es, die bislang vorgebrachte Begründung, es fehle an einer ausreichenden Erkenntnislage für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, sei mit dem Gutachten „gegenstandslos geworden“. Die Beweislage, auf die sich die Untersuchung stütze, sei „erdrückend“. Weiter schreiben die Juristinnen und Juristen, die AfD ziele auf ein „mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarendes ethnisch-kulturelles Volksverständnis“ ab und richte ihre Politik gegen Ausländer, Menschen mit Migrationsgeschichte, Muslime und weitere gesellschaftliche Gruppen.

Zugleich appellieren die Unterzeichner an die politischen Entscheidungsträger. Bundestag und Bundesregierung trügen eine besondere Verantwortung, „dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen und es zu verteidigen“, heißt es in dem Schreiben. Sie seien aufgefordert, „unverzüglich die dafür notwendigen Schritte einzuleiten, bevor es zu spät ist“.

RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak erklärte, Juristinnen und Juristen sähen es als ihre Pflicht an, die Menschenwürde zu verteidigen. Die Politik dürfe sich nicht länger „hinter Scheinargumenten verstecken“, sondern müsse handeln.

Über ein Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.