Die Freitagspredigt der Muslime behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. Jede Woche liefert IslamiQ einen Überblick.

Die Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) behandelt die Bedeutung des Azans (Gebetsrufs). Der Azan werde als weit mehr als die Ankündigung der Gebetszeiten beschrieben. Er sei ein Ruf zum Einheitsglauben (Tawhid), zur Dienerschaft gegenüber Allah und ein sichtbares Zeichen muslimischer Identität. Zugleich stärke er die Gemeinschaft der Gläubigen und erinnere sie daran, sich Allah zuzuwenden.
Die Predigt erläutere zudem die Entstehungsgeschichte des Azans. Nachdem die muslimische Gemeinschaft in Medina gewachsen sei, sei Abdullah ibn Zayd der Gebetsruf im Traum gezeigt worden. Der Prophet Muhammad habe diesen Traum bestätigt und Bilal al-Habaschi beauftragt, den ersten Azan auszurufen. Seitdem begleite der Gebetsruf die Muslime bis zum Jüngsten Tag. Darüber hinaus erinnere die Predigt an die besondere Stellung des Muezzins und an die Überlieferung, wonach Menschen, Dschinn und selbst die Schöpfung am Tag der Auferstehung für ihn Zeugnis ablegen würden.
Abschließend gehe es um den angemessenen Umgang mit dem Azan. Muslime seien aufgerufen, dem Gebetsruf aufmerksam zuzuhören, die Worte des Muezzins nachzusprechen und anschließend ein Bittgebet zu sprechen. Jedes „Allahu akbar“, „Hayya alas-salah“ und „Hayya alal-falah“ erinnere daran, dass Allah den Menschen zum Gebet und zum wahren Erfolg im Diesseits und Jenseits rufe.
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) widmet sich der Bedeutung von Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit im Berufsleben. Der Islam rufe nicht nur zur Verrichtung von Gottesdiensten auf, sondern fördere auch einen aufrichtigen Charakter. Wahrhaftigkeit werde als grundlegender moralischer Wert beschrieben, der sich in ehrlichen Worten, verantwortungsvollem Handeln und der gewissenhaften Erfüllung der eigenen Aufgaben widerspiegeln solle.
Der Arbeitsplatz sei ein Ort, an dem die Aufrichtigkeit der Menschen besonders geprüft werde. Arbeitnehmer seien aufgerufen, ihre Aufgaben sorgfältig, pünktlich und verantwortungsbewusst zu erfüllen und die ihnen anvertrauten Pflichten gewissenhaft wahrzunehmen. Auch Arbeitgeber trügen Verantwortung, indem sie ihre Versprechen einhielten, Löhne vollständig und rechtzeitig auszahlten sowie ihre Beschäftigten fair behandelten und nicht ausnutzten.
Wo Wahrhaftigkeit fehle, leide das gegenseitige Vertrauen und damit das Miteinander am Arbeitsplatz. Muslime seien aufgefordert, auch dann ehrlich zu handeln, wenn sie von anderen nicht gesehen würden, da Allah jedes Handeln kenne. Ehrlichkeit am Arbeitsplatz werde deshalb nicht nur als berufliche Tugend, sondern auch als Ausdruck der Dienerschaft gegenüber Allah verstanden.
Die Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) thematisiert die Rechte der Anderen. Der Islam regle nicht nur die Beziehung des Menschen zu Allah, sondern auch die Beziehung der Menschen untereinander. So gebiete Allah Gerechtigkeit, Gütigkeit und den Verwandten gegenüber Freigebigkeit. Außerdem verbiete er das Schändliche, das Schlechte und die Gewalttätigkeit. Er ermahne euch, auf dass der Mensch dies erhöre. Begehe der Mensch Unrecht gegenüber anderen, so verstößt er gegen das Recht dieser Menschen.
Im Koran sei jedem Muslim geboten dem Anrecht des Anderen genauso viel Aufmerksamkeit zu zeigen wie dem Recht der eigenen Kinder. Wer dies nicht tut und ungerecht und grausam sei, müsse bei dem Anderen um Vergebung bitten.
Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.