Erfurt

Mainz 05 verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht gegen El Ghazi

Das Bundesarbeitsgericht weist die Beschwerde des Fußball-Bundesligisten zurück. Ex-Profi Anwar El Ghazi erhält damit vorerst Gehalt und Bonuszahlungen in Millionenhöhe.

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Muslimische Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten © shutterstock, bearbeitet by iQ.Justiz und Kopftuch. Never ending Story
Symbolbild: Urteil © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Im Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Spieler Anwar El Ghazi hat der Fußball-Bundesligist 1. FSV Mainz 05 eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesarbeitsgericht wies die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde des Vereins zurück. Damit ist eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz nicht mehr möglich.

El Ghazi stehen damit weiterhin Gehalts- und Bonuszahlungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zu, die er bereits in den ersten beiden Instanzen erstritten hatte. Hintergrund des Rechtsstreits sind Social-Media-Beiträge des Spielers nach dem 7. Oktober 2023. Mainz hatte El Ghazi daraufhin entlassen.

Das Arbeitsgericht Mainz erklärte die fristlose Kündigung später für unwirksam, da die Meinungsfreiheit in diesem Fall höher zu bewerten sei als die Interessen des Arbeitgebers.
Der 30-Jährige, der inzwischen beim katarischen Verein Al-Sailiya SC spielt, kündigte an, das Geld an Menschen im Gazastreifen zu spenden.

Gleichzeitig läuft ein weiteres Verfahren, in dem El Ghazi zusätzlich rund 1,2 Millionen Euro Schadensersatz fordert. Sollte er auch damit Erfolg haben, könnte der Rechtsstreit den Verein insgesamt rund 2,7 Millionen Euro kosten.
Mainz 05 teilte mit, man habe alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wollen. Unabhängig von der juristischen Bewertung halte der Verein die damalige Entscheidung weiterhin für richtig und alternativlos. Der Fall dürfte die Arbeitsgerichte jedoch noch weiter beschäftigen.