Religionsfreiheit

Muslim darf auch im Gefängnis nachts beten

Ein in Russland inhaftierter Muslim wird das Beten in der Nacht verwehrt. Er klagte beim Europäischen Gerichtshof. Mit Erfolg.

13
05
2020
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Muslim, Zemmour
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Zemmour © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Einem Muslim ist es grundsätzlich erlaubt, im Gefängnis zu beten. Auch nachts. Das geht aus einem am Dienstag in Straßburg gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor. Eine Aufforderung zur Unterlassung religiöser Praktiken sei gegen die Religionsfreiheit.

Medienberichten zufolge hatte ein russisches Gefängnis, einem muslimischen Mann das Beten Nachts untersagt. Nun muss ihm der Staat wegen Verletzung der Religionsfreiheit 2.600 Euro Schadenersatz zahlen. Auch 2.000 Euro als Erstattung für Auslagen müsse der Staat zusätzlich zahlen. (AZ: 29290/10)

Der russische Häftling sei ein gläubiger Muslim. Nach Angaben des EGMR hielt er demzufolge fünfmaliges Beten für seine religiöse Pflicht. Dazu gehöre es auch, dass er Nachts bete. In den Jahren 2012 und 2013 war er in einem Gefängnis in der Stadt Syktywkar untergebracht. Dort habe er während der vorgeschriebenen Schlafenszeit gebetet. Damit hätte er sich der Aufforderung des Personals, wieder ins Bett zu gehen, nicht gehalten.

Der inhaftierte Muslim hatte zuvor auch in Russland versucht zu klagen. Seine Versuche scheiterten vergeblich.