Österreich

Studie sieht strukturellen Rassismus von Muslimen in der Justiz

Eine Untersuchung in Österreich sieht Hinweise auf strukturelle Benachteiligung von Muslimen durch Behörden und Justiz. Die Autoren verweisen auf Erfahrungsberichte und fordern Reformen.

28
03
2026
CLAIM: Erneut alarmierender Anstieg von antimuslimischem Rassismus (c)shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Muslime erleben Diskriminierungen © shutterstock, bearbeitet by iQ

Eine neue Studie der Dokustelle Österreich sieht Hinweise auf strukturellen Rassismus von Muslimen im österreichischen Justiz- und Verwaltungssystem. Die am 26. März veröffentlichte Untersuchung basiert auf einer quantitativen Online-Befragung von 79 muslimischen Personen sowie von Menschen, die als muslimisch wahrgenommen werden. Ergänzt wurde die Erhebung durch qualitative Erfahrungsberichte über Kontakte mit Polizei, Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Nach Angaben der Autoren berichten mehr als 60 Prozent der Befragten von Rassismuserfahrungen im institutionellen Kontext. Geschildert werden unter anderem respektlose Behandlung, pauschale Verdächtigungen und stereotype Zuschreibungen. Diese Erfahrungen beträfen sowohl konkrete Interaktionen mit Behörden als auch institutionelle Abläufe. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass sich solche Erlebnisse negativ auf das Vertrauen in staatliche Einrichtungen, die Durchsetzung individueller Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe auswirkten.

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung betrifft den Zugang zu juristischer Unterstützung. Demnach verfügten nur 19 Prozent der Befragten über anwaltlichen Beistand, obwohl viele von ihnen nach eigenen Angaben regelmäßig mit Polizei, Gerichten oder Verwaltungsbehörden zu tun hatten. Die Studienautoren sehen darin ein strukturelles Ungleichgewicht beim Zugang zum Recht.

Handlungsempfehlungen

Auf Grundlage der Ergebnisse formuliert die Studie mehrere Handlungsempfehlungen. Dazu zählen die institutionelle Anerkennung von Rassismus als strukturelles Problem, verpflichtende Fortbildungen für Bedienstete, der Ausbau unabhängiger Beschwerdestellen sowie eine stärkere Einbindung muslimischer Gemeinden in rechtliche und administrative Prozesse.

Die Studie wurde durch den European Democracy Fund gefördert. Die Autoren betonen, dass die Untersuchung aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl keinen Anspruch auf Repräsentativität erhebt, sehen in den Ergebnissen jedoch Hinweise auf strukturelle Probleme im Umgang mit muslimischen Bürgern.

Leserkommentare

grege sagt:
Der in dem Beitrag vom 28.03.2026 dargestellte Tatbestand – mögliche strukturelle Benachteiligungen muslimischer Beschuldigter im Justizsystem – ist ernst zu nehmen und darf nicht geleugnet werden. Diskriminierung vor Gericht wäre ein rechtsstaatliches Problem und muss benannt, untersucht und gegebenenfalls korrigiert werden. Umso befremdlicher ist jedoch, aus wessen publizistischer Perspektive diese Klage vorgetragen wird. IslamiQ ist bekanntermaßen personell und organisatorisch dem Umfeld der IGMG nahestehend, einer Organisation, die ihrerseits seit Jahren wegen politischer Nähe zur regierenden türkischen AKP kritisiert wird. Diese Partei wird von Präsident Erdoğan autoritär geführt und ist international für die systematische Beeinflussung und Instrumentalisierung der Justiz bekannt. In der Türkei werden oppositionelle Journalisten, Richter, Staatsanwälte und politische Gegner regelmäßig unter Missachtung rechtsstaatlicher Mindeststandards verfolgt und verurteilt. Vor diesem Hintergrund wirkt es zumindest widersprüchlich, wenn ausgerechnet ein Medium, das einem solchen Umfeld zugeordnet wird, mit großer moralischer Empörung auf vermeintliche rechtsstaatliche Defizite in Deutschland verweist – ohne zugleich die eigenen politischen Bezüge und deren reales Justizverständnis kritisch zu reflektieren. Wer strukturelle Diskriminierung anklagt, sollte auch bereit sein, die massive und offensichtliche Diskriminierung von Regimegegnern durch eine autokratische Staatsführung klar zu benennen, statt selektiv Empörung zu organisieren. Rechtsstaatlichkeit ist kein à‑la‑carte‑Prinzip. Man kann nicht gleichzeitig die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland problematisieren und gegenüber einem politischen System schweigen, das Justiz täglich zur Machtsicherung missbraucht. Diese Diskrepanz schwächt nicht die berechtigte Kritik im Einzelfall – sie untergräbt jedoch die Glaubwürdigkeit des Absenders.
03.04.26
18:35