Schweden

Nach Koranverbrennungen – Mann soll ausgewiesen werden

Medienberichten zufolge soll der Mann, der in Schweden mehrfach einen Koran verbrannte und für Aufruhr sorgte, nun ausgewiesen werden. Er besitzt nur noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Mitte April 2024.

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2023
Symbolbild: Schweden © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Schweden © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Ein für mehrere Koranverbrennungen verantwortlicher gebürtiger Iraker soll Medienberichten zufolge aus Schweden ausgewiesen werden. Ihm werde keine verlängerte Aufenthaltserlaubnis gewährt, berichtete der Fernsehsender TV4 am Donnerstag unter Berufung auf Angaben der Einwanderungsbehörde Migrationsverket. Die Behörde teilte dem Sender demnach mit, dass er ausgewiesen werden solle, jedoch noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Mitte April 2024 erhalte.

Der Behördenbeschluss ist den Angaben zufolge mit einem fünfjährigen Rückkehrverbot für den aus dem Irak stammenden Mann verbunden. Er selbst sagte unter anderem der Nachrichtenagentur TT und dem Rundfunksender SVT, er werde den Beschluss anfechten und das Land nicht verlassen.

In den vergangenen Monaten waren immer wieder Exemplare des Korans bei öffentlichen Kundgebungen in Schweden angezündet oder anderweitig geschändet worden. Für die meisten der Vorfälle war der islamkritische Iraker verantwortlich. Die Aktionen hatten auch im Ausland zu wütenden Reaktionen unter Muslimen geführt, Schweden hatte all das heftigen diplomatischen Ärger eingebrockt. Die schwedische Polizei hatte mehrmals Ermittlungen gegen den Mann wegen möglicher Volksverhetzung aufgenommen.

Der genaue Grund für die Ausweisung blieb am Donnerstag unklar. Nach Informationen des Rundfunksenders SVT wurde der Mann von der Behörde im Sommer zu Bildern aus dem Irak befragt, auf denen er unter anderem mit Waffen in militärischem Umfeld zu sehen sein soll. Der Mann war im April 2021 nach Schweden eingewandert und erhielt damals eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Er soll bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Angaben eines Behördensprechers falsche Angaben zu seinem Schutzbedarf gemacht haben. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver_Ç. sagt:
Geht doch. Im irakischen Gefängnis wird der Täter viel Zeit haben, über seine Taten nachzudenken.
28.10.23
17:31
Minimalist sagt:
Aufenthaltserlaubnisse können selbstverständlich befristet und widerrufen werden. Das ist nichts neues; klar doch, daß das geht und auch schon vorher ging. Das gilt auch für Deutschland. Da plant Justizminister Buschmann sogar strammere Regularien beim Aufenthaltsrecht. Wer gegen Juden hetzt, soll laut Justizminister kein deutscher Staatsbürger werden können. Die Bundesregierung will Aufenthaltsgesetz und Staatsangehörigkeitsrecht reformieren. Bei Personen ohne deutschen Pass - die antisemitisches Verhalten zeigen, auch bei Bagatelldelikten - bestehe ein berechtigtes Ausweisungsinteresse mit Verweigerung einer Einbürgerung. So die neuen Richtlinien des Justizministeriums. Marco Buschmann: "Wir treffen Vorkehrungen dagegen, dass Antisemiten eingebürgert werden". So informierte heute 'Zeit-online' die Bevölkerung zum Thema Ausweisung und Bleiberecht.
29.10.23
13:41