Berlin

Polizei: Kein rechtswidriges Handeln bei tödlichem Einsatz

Die Berliner Polizei erklärte, dass der Tod eines Mannes nach einem Polizeieinsatz nicht auf ein rechtswidriges Handeln von Polizisten zurückzuführen sei. Die Opferberatungsstelle Reachout sieht es anders und wirft der Polizei Rassismus vor.

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Symbolbild: Polizei, Polizeibeamten
Symbolbild: Polizeibeamte © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Berliner Polizei hat nach eigenen Angaben bislang keine Hinweise dafür, dass der Tod eines schwarzen, psychisch kranken Mannes auf Fremdverschulden oder rechtswidriges Handeln von Polizisten zurückzuführen ist. Das sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Die Ermittlungen liefen allerdings noch. So stehe das vollständige Ergebnis des Obduktion der Leiche noch aus, sagte Slowik.

Die Polizei ermittelt gegen die beteiligten Beamten. Die Berliner Opferberatungsstelle Reachout wirft der Polizei Rassismus und „massive brutale Gewalt“ vor. Der 64-Jährige, der an Schizophrenie litt, sollte am 14. September im Beisein seines Betreuers von Polizisten aus einem Heim in Spandau in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt werden. Ein Gericht hatte das angeordnet.

Bruder verlangt Aufklärung

Bei dem Einsatz habe der Mann erheblichen Widerstand geleistet, so Slowik. Ihm sei darum eine Handfessel angelegt worden. Außerhalb der Räumlichkeiten sei der 64-Jährige – zumindest für die Beamten – völlig unerwartet kollabiert. Ihm seien sofort die Handfessel abgenommen worden und ein Polizist habe mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen. Der Mann fiel jedoch ins Koma und starb am 6. Oktober in der Charité. Polizeipräsidentin Slowik und Innensenatorin Iris Spranger SPD) sprachen den Angehörigen des Mannes ihr Beileid aus.

Der Bruder des Toten, Mutombo Mansamba, verlangt die Aufklärung der Vorgänge. Der Betreuer seines Bruders habe ihm berichtet, drei Polizisten hätten diesen in dessen Zimmer überwältigt und auf dem Boden fixiert. Er habe geblutet, ein Polizist habe ihm das Knie auf den Hals gedrückt. Jemand habe gerufen, der Kranke atme nicht mehr. Daraufhin hätten die Polizisten ihn aus dem Zimmer gebracht und wenige Meter weiter hätten Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen und 20 Minuten gedauert.

Reachout: Widerstand gegen Polizisten legitim

Der Betreuer habe das Vorgehen der Polizei verglichen mit dem Ereignis, bei dem der schwarze US-Amerikaner George Floyd 2020 von einem Polizisten erstickt wurde, sagte Mansamba. 

Reachout sprach von „Tötung“ des Mannes. Für den Vorwurf von Rassismus in diesem Fall wurden aber keine Hinweise vorgelegt, sondern Sprecher Biplab Basu sagte, wenn die Polizei auf diese Art mit schwarzen Menschen umgehe, sei das immer rassistisch. Widerstand gegen Polizisten, die jemanden so behandle, sei legitim. (dpa, iQ)