Nordrhein-Westfalen

Islamischer Religionsunterricht wird neu organisiert und ausgebaut

Das Land NRW will den islamischen Religionsunterricht weiter ausbauen und ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemeinschaften aufschlagen.

17
05
2021
Umfrage, Islamunterricht, Islamischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht © Facebook, bearbeitet by iQ.

Das Land Nordrhein-Westfalen will den islamischen Religionsunterricht weiter ausbauen und ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemeinschaften aufschlagen. In einem neuen Modell werde nun eine Kommission mit Vertretern von sechs islamischen Organisationen dem Land als Ansprechpartner für den bekenntnisorientierten Unterricht zur Verfügung stehen, teilte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Montag mit.

Das Gremium könne seine Arbeit jetzt aufnehmen – und zwar analog zur Beteiligung der Kirchen beim katholischen und evangelischen Religionsunterricht. Derzeit erhalten knapp 22 000 Schüler an 260 Schulen Islamischen Religionsunterricht (IRU) von 300 Lehrkräften.

„IRU liegt in Verantwortung des Landes“

Der IRU liege in Verantwortung des Landes und werde von hierzulande ausgebildeten Religionslehrern erteilt, betonte Gebauer. Es würden auch Kenntnisse über andere Religionen vermittelt. „Das schützt vor Vorurteilen und schärft den Blick.“ Offenheit, Toleranz und Respekt gegenüber anderen Religionen und Anschauungen sollten gestärkt werden. Muslimische Schüler hätten ein Recht auf IRU, sagte die Ministerin. Auch die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) ist jetzt wieder neu mit im Boot. Das Land hatte die Kooperation mit der DITIB vor einigen Jahren wegen ihrer Türkei-Nähe auf Eis gelegt.

Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Während einzelne Bundesländer Wege zur Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften gefunden haben, bieten andere einen eigenen Religionsunterricht unter Ausschluss islamischer Religionsgemeinschaften an. Dies ist erforderlich, wenn es einen dem Grundgesetz entsprechenden bekenntnisgebundenen Religionsunterricht geben soll, wie ihn z. B. christliche Religionsgemeinschaften anbieten. Bei dem bayerischen Schulfach handelt es sich um einen islamkundlichen Unterricht, nicht um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 GG.

ZMD vom Religionsunterricht ausgeschlossen

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) darf sich an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen nicht mehr beteiligen. Der ZMD versucht derzeit, sich in die neue Kommission einzuklagen. Er steht unter anderem wegen seines Gründungsmitglieds ATIB (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) in der Kritik.

Der vorherige Beirat wird nun durch die neue Kommission ersetzt. In ihr sind nur noch muslimische und keine staatlichen Repräsentanten mehr vertreten. Als Mitglieder wurden am Montag neben der DITIB das Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG), die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD), die Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW), die Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD) sowie der Verband der Islamischen Kulturzentren vorgestellt. Mit diesen Organisationen seien bereits Verträge abgeschlossen worden, erklärte Gebauer. Sie gehe davon aus, dass sich die Kommission zeitnah konstituieren werde. (KNA, dpa, iQ)

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Abendlandchroniken vom 19. Mai 2021 – Schantall und die Scharia sagt:
[…] Zentralrat der Muslime. Den Grund für die Entscheidung gab das Bildungsministerium nicht bekannt. (Mehr Infos gibt’s bei Islamiq). Freude gab’s am rechten […]
19.05.21
16:08