









Die IGGÖ lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Islamgesetzes ab. Die Glaubensgemeinschaft sieht darin eine Schlechterstellung gegenüber anderen Religionen.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) hat dem österreichischen Parlament ihre Stellungnahme zur von der Bundesregierung angedachten Novellierung des Islamgesetzes übermittelt. Sie führt darin aus, dass der vorgelegte Entwurf entgegen dem alleinigen Anspruch des Islamgesetzes, die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften zu regeln, überschießend in ihre innere Autonomie eingreift, über weite Teile im Konflikt mit allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen steht und erhebliche grund- und menschenrechtliche Probleme aufwirft.
Obgleich die Relevanz einer Einbindung der IGGÖ in gesellschaftspolitische Fragen und im Speziellen in die Bekämpfung von „Extremismus und Terrorismus“ in den vergangenen Monaten von Seiten der Bundesregierung in ihren öffentlichen Stellungnahmen immer wieder betont wurde, wurde lau der Stellungnahme der IGGÖ in der aktuellen Frage der Novellierung des Islamgesetzes von 2015 weder die Möglichkeit ergebnisoffener Gespräche, noch der gemeinsamen Suche nach inhaltlichen Lösungen für bestehende Herausforderungen eingeräumt. Trotz gegenteiliger Zusicherungen des zuständigen Ministeriums, soll die IGGÖ in die Verhandlungen nicht eingebunden worden sein, sondern sei lediglich vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Eine tatsächliche Einbindung der IGGÖ sei daher unabdingbar gewesen. Nichtsdestotrotz soll der Gesetzesentwurf dennoch einseitig und unverzüglich nach der Präsentation der zuständigen Bundesministerin am 22. Dezember 2020 in die Begutachtungsphase geschickt worden sein.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft selbst konstatierte demnach einen dringenden Reformbedarf des Islamgesetzes, vor allem was die Gleichstellung zu anderen Religionsgesetzen, aber auch die Ermöglichung des Anstoßes wichtiger innermuslimischer Modernisierungsprozesse betreffe. „Auch wenn der erhebliche politische Druck, unter dem die Bundesregierung nach dem Terroranschlag vom 2. November 2020 und den in Folge offenkundig gewordenen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang manifest ist, ist die Novellierung eines Gesetzes über die Konstituierung einer anerkannten Religionsgesellschaft im direkten Kontext der präsentierten Maßnahmen zur Terrorbekämpfung und als gemeinsame Gesetzgebung mit dem neu geschaffenen Straftatbestand gegen “religiös motivierte extremistische Verbindungen“ unsachgemäß“, so die IGGÖ in der Stellungnahmen.
Die IGGÖ fordere daher eine zeitliche und kontextuale Abkoppelung der Novellierung des Islamgesetzes vom Anti-Terror-Paket sowie konsensorientierte Gespräche hinsichtlich einer Novellierung und halte in aller Deutlichkeit fest, dass die Novellierung des Islamgesetzes in dieser Form ausdrücklich gegen den Willen der IGGÖ durchgeführt werde. Die IGGÖ behalte sich vor, ihre Sicht auf den Inhalt der Gesetzesnovelle in einer Stellungnahme an das österreichische Parlament zu übermitteln.