Justiz

Erstmals leitet Rechtsreferendarin mit Kopftuch Prozess

Eine Rechtsreferendarin mit Kopftuch hat einen Prozess geführt – ein Novum. Nach dem jüngsten Kopftuchurteil hatte Justizsenator Behrendt grünes Licht gegeben.

10
09
2020
Symbolbild: Referendarin mit Kopftuch
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Am Mittwoch wurde in Berlin zum ersten Mal ein Prozess von einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch geführt. Dabei ging es um einen bewaffneten Diebstahl. Die Muslimin trug während der Verhandlung keine Robe und wurde von ihrem Ausbilder begleitet, wie der Tagesspiegel berichtet.

Als Reaktion zum gekippten Kopftuchverbot in Berlin erlaubte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) angehenden muslimischen Staatsanwältinnen ein Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Nach diesem Vorstoß wurde Anfang September entschieden, dass angehende Juristen bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen dürfen. 

Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt

Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.

Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
„Angehende Juristen bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft dürfen religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen dürfen“ In Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ist verankert: Niemand darf wegen.... seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Diese Regelung in Berlin offenkundig verfassungswidrig, da sie politische Anschauungen diskriminiert, die angehende Juristen offenbar nicht sichtbar machen dürfen. Zurschaustellungen religiöser und persönlicher Überzeugungen des Gerichtspersonals in Verhandlungen sind eine Schande für die deutsche Justiz. Mit dieser naiven Unterwerfungshandlung gegenüber religiösen Begehrlichkeiten auf Sonderbehandlung hat sich der grüne Justizsenator völlig disqualifiziert.
10.09.20
19:34
Bettina Aliya Maier sagt:
Das ist so ein großes herzerfuelltes ❤️Zeichen für eigentlich alle, welche sich offen, ersichtlich zu ihrer Religion bekennen, dass es viel mehr noch als eine Gerichtsverhandlung ist. 🙏🏽Voller Stolz sollte diese FRAU sein. 👍🙏🏽
10.09.20
23:02
Johannes Disch sagt:
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen wurde nicht gekippt. Erfurt hat eine Einzelfallentscheidung getroffen. Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt weiterhin. Dass eine Rechtsreferendarin in Berlin nun vor Gericht erstmals mit Kopftuch auftreten konnte. das ist dem Alleingang des Justizsenators Behrendt (Die Grünen) zu geschuldet. Der Koalitionspartner SPD ist darüber verständlicherweise not amused. .
11.09.20
18:57
Ute Fabel sagt:
Der Richterrat hält diese Kopftuch-Freigabe für offenkundig verfassungswidrig. Er empfiehlt Rechtsanwälten, Verfahren zu rügen, in denen von Kopftuch tragenden Referendarinnen Anklage und Plädoyer verlesen werden. Es handle sich ganz klar um hoheitliche Aufgaben, dafür gelte das Neutralitätsgebot. „Das ist politisch und gesellschaftlich hochgefährlich“, ließ der Richterrat ausrichten „Herr Behrendt macht ein Tor auf, ich weiß nicht, wie er diese Entwicklung wieder einfangen will.“
12.09.20
13:12
Vera Praunheim sagt:
Bei Gerichtsverhandlungen mit Richtern oder Staatsanwälten, die auffällige Islam-Bekundungs-Symbole tragen, werde ich bei Bedarf klar sagen, was ich davon halte und gegebenfalls geeignete, sinnvolle Konsequenzen ziehen. Denn so geht es nicht, daß eine umstrittene Religionsideologie immer mehr auch ein juristisches Zepter dominant ins Spiel bringen will.
13.09.20
18:08
Ullrich Herberts sagt:
Na ja, man sollte sich in diesem Land mal daran gewöhnen, auch über den Tellerrand zu schauen, schließlich kann man das auch in anderen Ländern auch. Aber bis wir Deutsche das mal können, vergehen noch Jahrhunderte. Da bleiben wir doch lieber bei unseren Prinzipien: 1. Da könnte ja jeder kommen 2. Wo kommen wir denn dahin? 3. Das haben wir schon immer so gemacht! 4. Das haben wir noch nie so gemacht!
14.09.20
11:39
Johannes Disch sagt:
Man muss sich das einmal vorstellen: Ein Justizsenator verhält sich rechtswidrig. Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt nach wie vor. Die Erlaubnis des Berliner Justizsenators Behrendt (GRÜNE), Referendarinnen während der Prozessführung ein Kopftuch tragen zu lassen, verstösst gegen die Gesetze des Landes Berlin. Auf diese Gesetze hat der Senator bei Amtsantritt einen Eid geleistet.
14.09.20
15:23
all-are-equal sagt:
Eine Frau, die aus religiösen Gründen nicht auf ihr Kopftuch verzichten kann, beweist damit, dass sie ungeeignet ist, im säkularen Staat Recht zu sprechen, weil sie religiöse Normen über das säkulare Recht stellt. Eine Richterin im säkularen Staat müsste genau umgekehrt das säkulare Recht über das religiöse stellen.
14.09.20
19:08
Johannes Disch sagt:
@all-are.... (14.09.2020, 19:08) Den Nagel auf den Kopf getroffen! Chapeau!
15.09.20
18:58
Johannes Disch sagt:
Die rot-grüne Koalition in Berlin liegt sowieso in den letzten Zügen. Und einen Justizminidter Behrendt wird es in der nächsten Koalition nicht mehr geben.
16.09.20
14:09
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