Justiz

Erstmals leitet Rechtsreferendarin mit Kopftuch Prozess

Eine Rechtsreferendarin mit Kopftuch hat einen Prozess geführt – ein Novum. Nach dem jüngsten Kopftuchurteil hatte Justizsenator Behrendt grünes Licht gegeben.

10
09
2020
Symbolbild: Referendarin mit Kopftuch
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Am Mittwoch wurde in Berlin zum ersten Mal ein Prozess von einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch geführt. Dabei ging es um einen bewaffneten Diebstahl. Die Muslimin trug während der Verhandlung keine Robe und wurde von ihrem Ausbilder begleitet, wie der Tagesspiegel berichtet.

Als Reaktion zum gekippten Kopftuchverbot in Berlin erlaubte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) angehenden muslimischen Staatsanwältinnen ein Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Nach diesem Vorstoß wurde Anfang September entschieden, dass angehende Juristen bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen dürfen. 

Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt

Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.

Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (12.09.2020, 13:12) Der Richterrat liegt richtig mit seiner Einschätzung. Aber der Justizsenator Behrendt hat gar nicht vor, diese Entwicklung wieder einzufangen. Behrendt war schon immer ein Gegener des Berliner Neutralitätsgesetzes und nie einen Hehl daraus gemacht, dass er jede Gelegenheit nutzen wird, dieses Gesetz zu desavouieren. Den Schaden beheben muss nun die nächste Berliner Regierung. Oder es machen Karlsruhe oder der Europäische Gerichtshof.
17.09.20
10:32
Sulaikha Ademcic sagt:
Eine Frau, welche ein Stück Tuch als integralen Bestandteil ihrer Identität tragen möchte, soll es doch tun. Wenn ein Mann mit einem Bart, Ohrring oder Seitenscheitel, Schlips oder Fliege im Gerichtssaal den Prozess als Richter, Strafverteidiger ... begleitet, fragt auch kein Hahn danach. Also ein ganz klares Ja zum Slbstbestimmungsrecht der Frau. Die anderen warten vor dem Hundeverbotsschild draußen!
17.09.20
10:56
IslamFrei sagt:
An Frau Sulaika. Sulaikha Ademcic sagt: " Eine Frau, welche ein Stück Tuch als integralen Bestandteil ihrer Identität tragen möchte, soll es doch tun. " Kann sie, nur nicht wenn sie die Bundesrepublik bei Gericht vertritt. Aber, dennoch muss sie immer damit rechnen, - - - wenn sie für eine Menschenverachtenden Ideologie in der Öffentlichkeit Werbung treibt - - - dass KopvodGegner* ihr vom Kopftuch befreien und diese damit zu einer normalen Deutschen Frau upgraden. Der Schaden ist gering denn Kopftücher sind billige Massenware. Normale Einwohnerinnen Deutschlands tragen bekanntlich kein Kopftuch; deshalb geniessen Kopftuchfreie höheres Ansehen. Ausserdem stehen für vom Kopftuch befreite Frauen einige Arbeitsstellen offen, die für KopftuchFrauen unerreichbar sind. IslamFrei
17.09.20
18:02
Johannes Disch sagt:
Die Berliner Staatsanwälte haben schon angekündigt, sich gegen diese Entscheidung zu widersetzen, und sie greifen dabei zu einem ungewähnlichen und sehr selten angewendetem Mittel, nämlich zur "Remonstrationspflicht." Das dürfte allgemein wenig bekannt sein, ist aber eine wichtige Schlußfolgerung aus den Erfahrungen im "Dritten Reich." -- "Wir haben nur Befehle" befolgt", so redeten sich in der Nachkriegszeit gerade viele Juristen heraus. Damit dies nie wieder vorkommt, schuf man das Intrument der "Remonstrationspflicht." Heißt: Einen Befehl, eine Dienstanweisung, die man für rechtwidrig hält, darf nicht befolgt werden. So werden die Berliner Staatsanwälte mit Behrendts irrwitzigem Alleingang umgehen und ihn damit ins Leere laufen lassen.
08.10.20
8:27
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