









Im Januar erklärte der Verfassungsschutz die AfD zum „Prüffall“. Nun sollen Verfassungsschützer ihre Kontakte zu Angehörigen der Partei überprüfen.
Die Überprüfung der AfD durch den Verfassungsschutz könnte nach einem Medienbericht Folgen für die Mitarbeiter der Bundesbehörde haben. Verfassungsschützer würden gebeten, ihre Kontakte zu Angehörigen der Partei zu überprüfen, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf ein Schreiben der Geheimschutzbeauftragten des Inlandsgeheimdienstes.
Darin heißt es demnach, es sei relevant, „ob einzelne Amtsangehörige durch Kontakte zu AfD-Mitgliedern oder eine eigene Mitgliedschaft“ in „sicherheitsrelevante Konfliktsituationen“ geraten könnten. Wenn dies der Fall sei, sollten Mitarbeiter „Kollegen des personellen Geheimschutzes“ kontaktieren. Gebe es tatsächlich Interessenskonflikte, „etwa durch eine Überschneidung dienstlicher und privater Belange“, könne „ein Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich“ des Bundesamtes sinnvoll sein, hieß es.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar erklärt, Aktivitäten der Partei genauer prüfen zu wollen. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der rechtsnationale „Flügel“ der Partei wurden sogar zum „Verdachtsfall“ erklärt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht näher äußern. Ganz allgemein sei es aber so, dass alle Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterzogen würden, sagte eine Sprecherin. (dpa/iQ)