Kopftuchurteil

„Ein weiterer Rückschlag für Musliminnen“

Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuchurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und warnen davor, dass muslimische Frauen weiter ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

08
03
2018
Symbolbild: Urteil, Politiker © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Bayerische Rechtsreferendarinnen dürfen im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Vorschrift am Mittwoch in München und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 auf. Dieses hatte einer angehenden muslimischen Juristin aus Augsburg zunächst recht gegeben, die in der entsprechenden Dienstanweisung eine Diskriminierung ohne Rechtsgrundlage sah. Daraufhin ging der Freistaat in Berufung.

„Die Klage einer kopftuchtragenden Rechtsreferendarin wurde gestern vom bayerischen VGH als unzulässig abgewiesen.
Bedauerlicherweise hat das Gericht nicht klargestellt, dass der Vorwurf, sichtlich wahrnehmbare religiöse Bekenntnisse ließen Schlussfolgerungen hinsichtlich einer defizitären Neutralität im Gerichtssaal zu, rechtlich nicht tragbar ist“, erklärte Murat Gümüş, Generalsekretär des Islamrates, gegenüber IslamiQ.

Eine Gelegenheit klar zustellen, wie die Neutralität im Gerichtssaal auszulegen sei, wenn sie den Vorgaben und den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen möchten, wurde leider verpasst, so Gümüş weiter.

„Musliminnen mit Kopftuch gehören nicht zu Deutschland“

„Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein weiterer Rückschlag für junge Musliminnen in Deutschland. Sie werden weiter ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das muss aufhören“, erklärt Meryem Saral, Vorsitzende der Frauen-Jugendorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG).

Wie so oft in Kopftuchfragen haben sich die Richter im Ergebnis für den Zwang und gegen die Freiheit entschieden, auch wenn die Richter in dem vorliegenden Fall nicht über die Rechtswidrigkeit des Kopftuchverbotes entschieden haben. „Im Ergebnis haben die Richter die Chance verpasst, die diskriminierende Praxis in Bayern zu beenden, so wie es die Richter in der Vorinstanz festgestellt haben“, so Saral.

Viel weitreichender als die praktischen Folgen für die unmittelbar Betroffenen sei in diesen Fällen das fatale Signal, das in die Öffentlichkeit gesendet wird: „Musliminnen mit Kopftuch gehören nicht zu Deutschland. Diese Botschaft hat enorme Wirkkraft auf die Gesamtgesellschaft – weit über das Justizwesen hinaus“, betont Saral.

„Wir brauchen keine Kopftuchverbotszwänge“

Das Kopftuch werde „unter Vorwand der Neutralitätsachtung erst zum Politikum und zur Voreingenommenheit gemacht, das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frau mit Füssen getreten, die Einschränkung ihrer Berufswahl einfach so hingenommen und zudem unsere im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit eingeschränkt“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) Nurhan Soykan in Köln.

Es sei zu befürchten, dass nun in zähen langjährigen Prozessen eines Tages dieses Urteil aufgehoben werde, aber wieder zu Lasten der vielen muslimischen Frauen. Deshalb appelliere der ZMD insbesondere auch in Richtung NRW, wo das Kabinett ein Gesetzesvorhaben ähnlicher Art plane, dort nicht erneut auf den Rücken der muslimischen Frau unsägliche Kopftuchverbote zu fabrizieren. „Wir brauchen in Deutschland der Vielfalt im Jahre 2018 weder Kopftuchverbotszwänge noch einen Zwang das Kopftuch zu tragen. Wir sind ein freies Land und das sollte auch so bleiben“ sagte Soykan abschließend.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Religiöse Symbolen sollten allgemein in einem Gerichtssaal nichts verloren haben!
08.03.18
19:15
Ute Fabel sagt:
Frau Soykan sollte Musliminnen, die in der Justiz arbeiten wollen, besser öffentlich dazu ermutigen, das Kopftuch während der Berufsausübung abzulegen. Das wäre für deren Karrierechancen weit förderlicher als das ewige unberechtigte Gejammere darüber, dass Religionsuniformen in der unabhängigen staatlichen Justiz verständlicherweise nichts zu suchen haben. In Graz hat die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)!schon zwei Mal in Folge bei den Kommunalwahlen 20!% erreicht. Damit gibt es in Österreichs zweigrößter Stadt deutlich mehr Kommunisten als Muslime. Kommunistische Blauhemdenn und islamische Kopftücher sind im Privatleben selbstverständlich im Sinne der Religions- und Weltanschauungsfreiheit erlaubt. Auf der Richterbank sind sämtliche ideologiebehaften Kleidungsstücke kein Beitrag zur Vielfalt, sondern einfach fehl am Platz. Anstatt sich in den Schmollwinkel zu begeben, weil man keine Extrawurst bekommt, sollten verantwortungsvolle Islamvertreter besser rechtsstaatliche Aufklärungsarbeit betreiben.
08.03.18
20:05
Kritika sagt:
Gefunden: Re Hetze gegen Frau Ates Tages-Anzeiger Zürich Schweiz Kultur Bildstrecken «Sie zahlen Prämien, wenn Frauen Kopftuch tragen» In kleinen Gruppen wird in der Al-Nur-Moschee radikales Gedankengut verbreitet. Junge Musliminnen, die sich verschleiern, bekommen Geld.
08.03.18
22:59
Frederic Voss sagt:
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein weiterer Fortschritt hinsichtlich Abwehr religiöser bzw. pseudoreligiöser Einvernahme und Bevormundungsbestrebungen islamisch gesteuerter Kreise. Das richtige Signal wurde gesendet. Islamische Kopftuch-Verhüllungs.Strategien gehören nicht zur deutschen Kultur und haben besonders im Justizwesen absolut nichts verloren.
08.03.18
23:05
Johannes Disch sagt:
Nun, gleich pauschal von einer Ausgrenzung muslimischer Frauen zu sprechen, ist übertrieben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kam nun mal zu einem anderen Urteil als das Augsburger Verwaltungsgericht. So etwas kommt halt nun mal vor: Derselbe Sachverhalt. Und unterschiedliche Einschätzungen durch die Gerichte. Auch wenn ich es persönlich für einen unnötigen Eiertanz halte und langsam genervt bin von dem Thema. Und genervt darüber, dass es Deutschland auch nach über 20 Jahren Kopftuchstreit noch immer nicht gelungen ist, eine einheitliche Regelung zu finden: Vor Gericht ist es vertretbar, religiöse und weltanschauliche Symbole wegzulassen. Die Damen dürfen ihr Kopftuch nach getaner Arbeit ja wieder aufsetzen. Obwohl es natürlich Unfug ist, von einem Kopftuch auf fehlende Neutralität zu schließen.
09.03.18
9:49
all-are-equal sagt:
Kopftuchurteil -„Ein weiterer Rückschlag für Musliminnen“: Die Überschrift ist pauschalierend. Wenn Islamkritiker oder Nichtmuslime "den" Muslimen pauschal irgendwelche Eigenschaften zuschreiben, gibt es bei IslamiQ und in anderen islamischen Medien immer einen Aufschrei der Empörung. In dem Artikel wird aber so getan, als betreffe dieses Urteil "die" Musliminnen schlechthin negativ. Das stimmt aber nicht, denn viele Musliminnen wollen gar kein Kopftuch tragen oder haben Verständnis dafür, dass religiöse Kleidungsstücke von Gerichtsmitarbeitern im Dienst nicht getragen werden sollten.
12.03.18
9:43
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: „Obwohl es natürlich Unfug ist von einem Kopftuch auf fehlende Neutralität zu schließen“ Und wenn sich ein Richter einen blauen Schal um den Talar bindet? Wäre das dann auch Unfug, wenn jemand an der gebotenen Neutralität des Richters zweifelt? Dieses Kleidungsstück wurde von Jörg Haider in den 1990er-Jahren zum identitätsstiftenden Markenzeichen seiner rechtspopulistidchen FPÖ erhoben. Ist die Ablehnung des blauen Schals für Justizmitarbeiter vielleicht eine diskriminierende Ausgrenzung von FPÖlern? Meine Position ist klar: Wer auf seine religiöse oder politische Uniform nie und nimmer verzichten will, disqualifiziert sich selbst für Jobs in der staatlichen Hoheitsverwaltung.
12.03.18
18:26
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 12.03.18, 18:26) "GBN" hat es Ihnen doch in einem Post bei dem Artikel von Prof. Dr. Muckel: "Das Kopftuch ist nicht neutralitätswidrig" (03.03.18) erläutert, warum ihre Vergleiche (Mao-Mütze, Burschenschafterkappe, etc.) schief sind. Burschenschaften und politische Abzeichen gelten im rechtlichen Sinne nicht als Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften, weshalb Arbeitgeber das verbieten können.
14.03.18
11:43
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: Der österreichische Höchstrichter Hopf führt in dem von ihm verfassten und gleichzeitig führenden Kommentarwerk zum Gleichbehandlungsrecht die KPÖ (Kommunistische Partei Österreichs) ausdrücklich als Beispiel für eine Weltanschauungsgemeinschaft an. Ist einem Lehrer, Richter, Polizisten oder auch Angestellten einer privaten Firma das auffällige optische Sichtbarmachen seines Bekenntnisses zum Islam erlaubt, muss auch Kommunisten gestattet werden ihre Gesinnung durch Blauhemden, Mao-Anzüge oder Che-Guevara-Shirts zu zeigen.
15.03.18
17:45
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (15.03.18, 17:45) -- "Der österreichische Höchstrichter Hopf..." (Ute Fabel) Der ist für uns belanglos.Es geht nicht um den österreichischen Höchstrichter Hopf, sondern um unsere Verfassung. Und die deutsche Verfassung kennt nur ein Unterscheidungskriterium für die Kategorie "Weltanschauung"/"Weltanschauungsgemeinschaft": Handelt es sich um eine religiöse Weltanschauung oder um eine nichtreligiöse? Es geht darum, ob man sich die Welt religiös oder areligiös erklärt. Für politische Parteien ist die Frage nach Gott belanglos. Sie kümmern sich darum, das Gemeinwesen zu gestalten, und gelten im juristischen nicht als "Weltanschauungsgemeinschaft."
16.03.18
20:47
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