Diskriminierung

Staatliche Berufsverbote für Musliminnen

Kopftuchverbote in mehreren Bundesländern diskriminieren vor allem muslimische Fachkräfte. Den Frauen bleibt oft nur der Umzug in ein anderes Bundesland, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Dabei braucht Deutschland die gut ausgebildeten Musliminnen.

07
01
2014

In mehreren Deutschen Bundesländern werden Musliminnen durch staatliche Stellen diskriminiert. Der Grund: Sie tragen ein Kopftuch. Für die Behörden ist es dabei unerheblich, ob die Person gut ausgebildet ist, oder was für eine Persönlichkeit da vor ihnen steht. Stattdessen wird mit umstrittenen Gesetzen dafür gesorgt, dass die oft emanzipierten und gut ausgebildeten Frauen Berufsverbote erhalten.

Stark betroffen von Kopftuchverboten sind nicht etwa Billiglohnkräfte, sondern Lehrerinnen. Die gesetzlichen Regelungen sind prekär und zwingen anscheinend auch die Musliminnen zum Umzug in ein anderes Bundesland, um ihren Beruf ausüben zu können. Diesen Eindruck bestätigt eine Anfrage des Abgeordneten Gerhard Merz von der SPD-Fraktion im hessischen Parlament.

Rechtswidrige Praxis in Hessen

Merz wollte in einer kleinen Anfrage (18/7793) von Ende November vergangenen Jahres konkrete Zahlen zu den Ablehnungen von Bewerberinnen mit Kopftuch für den Schuldienst durch die Landesregierung erfahren. Er bezeichnete dabei die Drangsalierung und eventuell sogar Ablehnung von Musliminnen im Vorbereitungsdienst als „rechtswidrige Praxis“. Eine Antwort der Landesregierung steht jedoch weiterhin aus. Dabei wäre es durchaus interessant zu wissen, wie viele Fachkräfte Hessen wegen eines Stück Stoffs abgelehnt hat.

Das Bundesland hat mit dem 2004 verabschiedeten Neutralitätsgesetz eine der schärfsten Regelungen in ganz Deutschland. Dort ist das Tragen von Kleidungsstücken, welche den politischen Frieden gefährden könnten, für alle Beamten verboten. Bisher hielt das Gesetz den juristischen Klagen stand.

Spätestens wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit konkreten Fällen beschäftigen muss, könnten die Gesetze aber kippen. Denn in Karlsruhe sind mehrere Verfahren anhängig. Wann es zu den Verhandlungen kommen wird, steht jedoch nicht endgültig fest. Ein Gerichtssprecher bestätigte gegenüber IslamiQ, dass der Senat anstrebe sich mit den anhängigen Verfahren in diesem Jahr zu beschäftigen. Dies hänge aber auch von der Auslastung des Gerichts und der Senate ab. Man sei aber zuversichtlich, wurde mitgeteilt.

Experten und Muslime kritisieren Verbote

Seit Jahren kritisieren Experten und muslimische Organisationen und Religionsgemeinschaften die Kopftuchverbote insgesamt. Dabei machen Experten vor allem darauf aufmerksam, dass viele Bundesländer allein Musliminnen mit ihren Verboten diskriminieren. Dies ist aus ihrer Sicht eine klare Ausgrenzung von muslimischen Frauen nur aufgrund ihrer religiösen Überzeugung.

Muslimische Organisationen und Religionsgemeinschaften sprechen die Diskriminierung mittlerweile offener an, als vor einigen Jahren. Ein Grund für einen stärkeren Einsatz für die Musliminnen ist vor allem der islamische Religionsunterricht an Schulen. Muslime sollen den Unterricht bekenntnisgebunden erteilen. Hier fehlt es an Fachkräften. Wenn aber Lehrkräfte in den Bundesländern damit rechnen müssten, später wegen des Kopftuchverbots nicht eingestellt zu werden, wird es auch weiterhin an Fachkräften fehlen.

Leserkommentare

Jessica Cherri sagt:
Ich bin entsetzt ich war immer der Meinung es würde zählen was in einem Kopf drinn ist (Wissen)und nicht was drauf ist ! Wichtig ist das ordentliche leistungen erbracht werden!
09.01.14
13:35
sahra sagt:
Traurig aber wahr. Wie viele gebildete Frauen gibt es draußen die aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt werden...dann wundert man sich warum die AebeitlosenQuote steigt...
09.01.14
16:35
Sanah sagt:
nachdem ich verwitwete und drei kleine kinder aufzuziehen hatte, mußte ich mein kopftuch abnehmen,damit ich als erzieherin arbeiten gehen konnte, sonst wären wir die letzten 20 jahre auf sozialhilfe oder harz 4 angewiesen gewesen und das obwohl ich deutsche bin.deutschland das ist soooo erbärmlich
09.01.14
16:50
deix sagt:
Religion und Weltanschauung sind Privatsache. Religiöse Kleidungsstücke oder andere ideologische Symbole und sichtbare Zeichen gehören ins Privatleben und nicht an den Arbeitsplatz. Bei Religionen sollte es eigentlich um innere Werte gehen. Jemand, für den eine reine Äußerlichkeit wie das Kopftuch im Berufleben so unverzichtbar ist, grenzt sich selbst aus und ist kein Diskriminierungsopfer. Es ist verständlich, dass sowohl der Staat als auch viele private Unternehmen Wert auf eine religiös und weltanschaulich neutrales Erscheinungsbild legen. Auch ein Atheist kann nicht mit einem "Gottlos Glücklich"-T-Shirt am Arbeitsplatz erscheinen und sich auf seine Weltanschauungsfreitheit berufen.
13.01.14
11:41
filou sagt:
ich möchte deix im vollen Umfang zustimmen.
16.06.15
19:33
Prinzessin Rosa sagt:
Schon mal darüber nachgedacht dass das „Nichttragen“ eines Kopftuches auch eine Weltanschauung beinhaltet? Nur das die Befürworter der angeblichen Neutralität eben hinter der Weltanschauung des „Nichttragens“ von einem Kopftuch stehen. Ergo - alles andere als neutral sind. Gruß an die Logik
09.03.18
8:53
Kafira sagt:
Guten Tag, Frau Cherri und Mitleser Sie schreibt: Ich bin entsetzt ich war immer der Meinung es würde zählen was in einem Kopf drinn ist (Wissen)und nicht was drauf ist. Kritika meint: So einfach ist das nicht, verehrte Frau Cherri, Wo Kopftuch d'rauf ist, auf ist, da sind leider Allah und Koran d'rin. Und was das für ein Unheil anrichtet, davon sind viele Islam - beherrschte - Staaten ein abschreckendes Zeugnis. Das wollen wir in Deutschland nicht. Daher wehret den Islamische Anfängen. Wehret die KopftuchFrauen. Gruss, Kafira.
14.03.19
10:05