Wien

SPÖ-Managerin will Kopftuchverbot für Schülerinnen

Die Wiener SPÖ-Managerin Barbara Novak fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen und ein generelles Verbot im Bildungssektor.

21
02
2018
Landesparteisekretärin Barbara Novak by SPÖ Wien © flickr, CC 2.0,

Die neue SPÖ-Managerin in Wien Barbara Novak möchte das Kopftuch vollständig aus dem Bildungssektor verbannen, und somit ein Verbot für Schülerinnen erwirken.

„Ich werde als Frauenrechtlerin und Feministin weiter gegen das Kopftuch auftreten. Die Beschlusslage in meinem Bezirk Döbling ist, dass wir für den Bildungsbereich und im Bereich der Kinder und Jugendlichen ein Kopftuchverbot haben möchten“, so Novak in einem Interview mit „derStandard.at“. Die Politikerin geht davon aus, dass Mädchen nur unter Zwang ein Kopftuch trügen.

Muslime zeigen sich besorgt über solche forderungen. Das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft kommentierte diese Forderung auf dem sozialen Netzwerk facebook: „So sieht es aus, wenn SPÖ die FPÖVP rechts einholen möchte. Wie wäre es, wenn man sich gegen Diskriminierung im Bildungsbereich kümmert, statt Kopftücher zu „verbannen“?“

Leserkommentare

Manuel sagt:
@Johannes Disch: Irgendwann mal kann Karlsruhe auch wiedermal anderes entscheiden, wenn das Kopftuch beispielsweise auch als politisches Symbol verstanden wird.
16.03.18
19:41
grege sagt:
es kann oft genug erwähnt werden, dass Kopftuchverbote per se nicht diskrimnierend sind. Und da ist der Hinweis auf Frankreich, aber wenn er schon zig mal wiederholt wurde zielführend.
18.03.18
15:10
Johannes Disch sagt:
@grege (18.03.18, 15:10) Se sind im Nebel unterwegs. Ihr Hinweis auf Frankreich zeigt, dass sie nicht zwischen laizistischen Staaten (Frankreich) und säkularen Staaten (Deutschland) unterscheiden können.
18.03.18
23:07
Johannes Disch sagt:
Der wiederholte Hinweis auf Frankreich ist ein typisches Beispiel, wie hier häufig "Off-Topic" diskutiert wird, also am Thema vorbei. Genauso gut könnte man argumentieren, dass die USA ein Beispiel dafür sind, dass die Todesstrafe in Demokraten nicht per se verboten ist. Das ist für Deutschland aber völlig belanglos. Bei uns in Deutschland ist sie verboten und abgeschafft. Dasselbe gilt für den Satz, das Beispiel Frankreich würde zeigen, dass Kopftuchverbote nicht per se diskriminierend sind. Erstens behauptet keiner, dass ein Kopftuchverbot per se diskriminierend ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt auch in Deutschland Situationen, wo das Kopftuch nicht getragen werden darf. Zweitens ist das laizistische Frankreich nicht dem säkularen Deutschland vergleichbar und Urteile, die Frankreich betreffen, sind nicht per se übertragbar auf Deutschland. Die Sache ist ganz einfach: In Deutschland ist ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig! Das ist die geltende Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts (Urteil von 2015). Einfach mal die Tatsachen akzeptieren, statt Äpfel mit Birnen zu vergleichen (Frankreich/Deutschland) und Luftschlösser zu konstruieren (Burschenschafterkappe, etc.), die keinen Bezug zur Realität haben. Es ist erstaunlich, dass von vielen die Rechtslage und die Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts einfach ignoriert wird und man sich die Dinge zurechtlegt, wie man sie gerne hätte. Ein pauschales Kopftuchverbot ist in Deutschland verfassungswidrig! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Punkt.
19.03.18
12:18
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "Karlsruhe hat entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig ist." Aus einem logischen Umkehrschluss folgt dann, dass ein nicht pauschales Kopftuchverbot nicht verfassungswidrig wäre. Ich teile Ihre Einschätzung, dass sich der Bundesverfassungsgerichtshof nicht viel zu möglichen Anlassfällen eines zulässigen nicht pauschalen Kopftuchverbots überlegt hat. Mann wollte sich durch Herumeiern kurzfristig nur irgendwie herauswinden, um die konkrete Sache irgendwie rasch vom Tisch zu bekommen.
19.03.18
13:19
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Karlsruhe hat weder herumgeeiert, noch einen Schnellschuss geliefert. Grade das Bundesverfassungsgericht arbeitet sehr sorgfältig. Schließlich geht es bei seinen Urteilen nicht um irgendein lapidares Verkehrsdelikt, sondern um unser höchstes Gut: Um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht antwortet auf das, was es gefragt wird. Es wurde nicht gefragt, wann der Schulfriede durch ein Kopftuch gestört ist. Es wurde gefragt: Ist ein pauschales Kopftuchverbot verfassungskonform? Und darauf gab Karlsruhe 2015 eine eindeutige Antwort: Nein. Es ist verfassungswidrig.
20.03.18
12:35
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "..keine Luftschlösser zu konstruieren (Burschenschafterkappe, etc.), die keinen Bezug zur Realität haben." Schön wär´s, wenn das nur fiktive Beispiele wären: Der Rekrut Rüdiger Haider, Sohn des FPÖ-Abgeordneten Roman Haider, wurde bei einer Veranstaltung auf Einladung des Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) im Herbst 2017 ausgezeichnet und erschien dazu in Uniform des österreichischen Militärs – mit Burschenschafter-Schleife. Es wird nicht mehr lange dauern, bis sich Ähnliches auch in Deutschland zuträgt. Ob dann der Bundesverfassungsgerichtshof auch meint, ein pauschales Verbot von Burschenschafterschleifen bei Soldaten verstoße gegen die Weltanschauungsfreiheit und die verfassungsrechtlich garantierten politischen Freiheitsrechte?
20.03.18
13:11
grege sagt:
@ Herr Disch ein Blick in andere Länder schadet nicht. Menschenrechte gelten global und sind nicht an irgendwelche Staatsformen gebunden.
20.03.18
20:40
Johannes Disch sagt:
@grege Ihre Ausführungen sind kein Argument gegen unsere Verfassung und gegen unsere Rechtslage. Wenn jemand glaubt, hier würden seine Menschenrechte verletzt, dann kann er klagen. Der Europäische Gerichtshof steht nicht ´über dem deutschen Verfassungsgericht und entscheidet nicht über unsere Grundrechte. Aber Ausführungen über das komplexe Verhältnis zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof würden hier jetzt den Rahmen sprengen. Ich gebe ja zu, diese juristischen Dinge sind komplex und kompliziert. Ich habe wiederholt erläutert, wie die Rechtslage bei uns ist. Und da kommt als "Gegenargument", ein Blick in andere Länder würde nicht schaden... Nochmal: Ein pauschales Kopftuchverbot ist in Deutschland verfassungswidrig! Andere Länder sind hierbei für uns völlig belanglos.
21.03.18
14:54
Johannes Disch sagt:
@grege -- "Ein Blick in andere Länder schadet nicht..." (grege) Klingt ähnlich allgemein wie: "Reisen bildet." Gegen beide Allgemeinplätze ist nix einzuwenden. Nur: Ein Blick nach Frankreich ist in diesem Fall nicht hilfreich, da die Verhältnisse in beiden Ländern unterschiedlich sind (Säkularismus/Laizismus). Details dazu wurden schon so oft erläutert, dass ich mir eine Wiederholung spare. -- "Menschenrechte gelten global und sind nicht an irgendwelche Staatsformen gebunden." (grege) So allgemein, wie richtig. Ein Menschenrecht ist die Religionsfreiheit, die auch die EMRK garantiert nach Art. 9. Darunter fällt auch das Recht, das Kopftuch zu tragen. "grege", akzeptieren Sie doch einfach die Tatsachen: -- Nach unserer Verfassung gelten politische Parteien / politische Abzeichen / politische Bekundungen nicht als Bekundung einer "Weltanschauung"/"Weltanschauungsgemeinschaft. -- Das Kopftuch darf getragen werden. Auch am Arbeitsplatz. Das ist die Regel. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert sich am Grundsatz: "Im Zweifel für die Freiheitt. Im Zweifel für das Grundrecht! " Und das ist auch gut so. Ein pauschales Kopftuchverbot ist bei uns verfassungswidrig. Damit sieht jeder vernünftige Mensch ein, dass die Diskussion beendet ist, da die Fakten klar auf dem Tisch liegen. Nicht so hier bei "islamiq": Da werden pseudointellektuelle Pirouetten gedreht. Da werden Äpfel mit Birnen vermischt, etc... Kommen Sie, "grege", geben Sie den männlichen "Ute Fabel": Führen Sie die Burschenschafterkappe an, die Nelke im Knopfloch, etc. Sorry, aber sie hätten noch viel mehr Ironie verdient, von wegen "Ein Blick n andere Länder schadet nicht..." *lol* Die Dinge sind bei uns klar geregelt: Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig!
21.03.18
21:32
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