Heidelberg

Justiz entscheidet über Kopftuch am Arbeitsplatz

Das Arbeitsgericht in Heidelberg entscheidet im Fall einer Kundenberaterin, die entgegen ihres Vorgesetzten ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen möchte.

12
04
2017
Symbolbild: Arbeitsplatz © by GillyBerlin auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Darf die Kundenberaterin eines Drogeriemarkts ein islamisches Kopftuch am Arbeitsplatz tragen? Diese Frage soll das Arbeitsgericht in Heidelberg in der kommenden Woche (19. April) klären. Das Unternehmen argumentiere mit Hinweis auf die Betriebsordnung, dass Kopfbedeckungen im Kundenkontakt nicht erlaubt seien, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Die Klägerin geht dagegen vor.

Die Frau hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und ging dann in Elternzeit. Als die 31-Jährige wiederkam, erschien sie mit Kopftuch – was bei der Firma auf Widerstand stößt.

Verfahren wegen Kreuzen oder Kopftüchern am Arbeitsplatz waren in den vergangenen Jahren immer wieder vor Gericht verhandelt worden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte im März entschieden, dass religiöse Symbole unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitgeber untersagt werden können (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15).

Die Anti-Diskriminierungs-Beauftragte des Bundes, Christine Lüders, mahnte allerdings vor kurzem, dass ein Kopftuch-Verbot muslimischen Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren könnte. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Bloße Kopftuchverbote wären tatsächlich diskriminierend, wenn andere Arbeitnehmer hingegen im Betrieb ihre Religion, Weltanschaung, politische oder philosophische Überzeugung sichtbar machen. Konsequente Neutralitätsregelungen verlangen aber von allen dasselbe ab und benachteiligen niemanden.
12.04.17
12:10
Manuel sagt:
Wäre interessant, warum auf einmal, vorher ging es doch auch ohne!
12.04.17
19:22
Andreas sagt:
@Manuel: Was wäre denn das Interessante für Sie an dem Warum? Unterstellen Sie damit eine Radikalisierung und Zuwendung zum Islamismus? Es könnte ja auch einfach sein, dass sie in der Zwischenzeit einen anderen Blick auf ihre Religion bekommen hat und zu der Überzeugung gekommen ist, dass es ihre religiöse Pflicht ist, ein Kopftuch zu tragen. Solange kein konkreter Verdacht besteht, braucht das Warum Sie eigentlich nicht zu interessieren. Es ist ihre persönliche Entscheidung. Wir leben doch in einem Land, in dem die individuellen Freiheitsrechte einen hohen Wert haben. Das gilt aber nicht nur für Religionsgegner, sondern eben auch für religiöse Menschen.
13.04.17
10:52
Holger Berger sagt:
Die Kundenberaterin kennt doch wohl ihre Betriebsordnung. Wenn ihr diese nicht gefällt, kann sie in andere Betriebe wechseln, deren Betriebsordnungen ihr besser zusagen. Sie kann auch selber Betriebe gründen und dort eigene Betriebsordnungen gestalten.
13.04.17
11:55
Kritika sagt:
L.S. So einen Prozess ist für den Arbeitgeber mit viel unnötige Arbeit und -Kosten verbunden, ausserdem ist das gute Verhältniss zwischen Arbeitgeber und -Nehmer nachhaltig gestört, wie auch immer der Prozess ausgeht. Der Arbeitgeber wird bedauern, dass er jemals eine MoslimFrau eingestellt hat und wird das sicher nie wieder tun. Dass die Kopftücher den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, darin hat die Anti-Diskriminierungs-Beauftragte Lüders wohl recht: welcher Arbeitgeber möchte sich schon mit den SonderLaunen von MoslemFrauen auseinandersetzen, wenn er auch eine normale Frau bekommen kann? Ein geflügeltes Niederländisches Wort lautet: "Geloven doen we in de kerk". Kritika übersetzt frei: Der Ort für's Kopftuch ist die Mochee und nirgendwo sonst. Also, KopftuchFrauen, sich so benehmen wie eine normale Frau in Deutschland, dann klappt's auch mit dem Arbeitsplatz. Gruss, Kritika
13.04.17
12:26
Johannes Disch sagt:
Schauen wir mal, wie das Gericht die Sache bewertet. Das "Warum"-- wieso die Klägerin ihren Glauben nun anders versteht und lebt-- hat tatsächlich niemanden zu interessieren. Wir haben hier in Deutschland Gott sei Dank keine Religionspolizei. Niemand muss sich für seinen Glauben rechtfertigen. Ganz allgemein kämpfen wir seit Jahren die falschen Schlachten und glauben, Integration würde sich durch Verbote (von Symbolen) erreichen lassen. Die verheerend falsche Interventionspoltik der USA im Nahen Osten beschert uns den Terrorismus. Derweil diskutieren wir über Burka und Kopftuch....
13.04.17
12:52
Andreas sagt:
@Holger Berger: Tolles Argument! Das ändert aber nichts daran, dass in einer offenen und freien Gesellschaft Kopftuchverbote nichts zu suchen haben. Schon gar nicht in Betriebsvereinbarungen. Im übrigen stehen Betriebe nicht über dem Grundgesetz und können daher nicht einfach grundgesetzlich geschützte Rechte aushebeln.
13.04.17
14:48
grege sagt:
und dann sind wir wieder Burschenschaftskappe, der Anzugpflicht, der Rockerkluft, etc., die man auch als Ausübung individueller Freiheitsrechte deuten kann. Und schon drehen wir die nächste Endlosschleife
13.04.17
15:59
Manuel sagt:
@Andreas: Es liegt Nahe, dass da wiedermal AKP-Islamisten im Spiel sind! Wir sehen ja gerade was die AKP-Islamisten in Deutschland alles aufführen, aber auch das scheint Sie in Ihrer religiösen Blindheit nicht zu kümmern, selbst wenn deutsche Staatsbürger von AKP-Islamisten ausspioniert werden!
13.04.17
21:07
Johannes Disch sagt:
@Andreas .-- "....im übrigen stehen Betriebe nicht über dem Grundgesetz und können daher nicht einfach grundgesetzlich geschützte Rechte aushebeln." (Andreas 13.04.2017, 14:48) Genau das ist der entscheidende Punkt.
14.04.17
8:31
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