Bundesjustizministerium

Zweifel am Verschleierungsverbot für Beamtinnen

Medienberichten zufolge zweifelt das Bundesjustizministerium am geplanten Verschleierungsverbot für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen. Ein Verbot sei verfassungsrechtlich riskant.

17
02
2017
Gesichtsschleierverbote- ein strittiges Thema. © (metropolico.org/CC 2.0/flickr)

Das Bundesjustizministerium zweifelt nach einem Pressebericht am geplanten pauschalen Verschleierungsverbot für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen. Es bestehe ein „verfassungsrechtliches Risiko“ für den mittlerweile vom Kabinett beschlossenen Entwurf, heißt es laut „Tagesspiegel“ (Donnerstag) in einem internen Schreiben aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) an Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU). Das Verbot sei für „Frauen, die aus verpflichtend empfundenen religiösen Gründen eine Burka oder einen Nikab tragen, ein Eingriff in ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit“. Darauf könnten sich auch Beamtinnen berufen.

„Verfassungsrechtlich nicht risikobehaftet wäre ein Verbot, das auf eine konkrete Gefahr für den Dienstbetrieb abstellt“, zitierte das Blatt weiter aus dem Schreiben. Darauf verzichtet der Regierungsentwurf jedoch, der derzeit im Bundesrat beraten wird. Er sieht vor, dass Beamte generell „ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen“ dürfen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erforderten dies.

Das Innenministerium sieht das Verbot laut „Tagesspiegel“ trotzdem als gerechtfertigt an. Die „vertrauensvolle Kommunikation“ ohne Schleier sei für die „Funktionsfähigkeit der Verwaltung und für das Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats“ unabdingbar, sagte ein Sprecher der Zeitung. Für Richterinnen sei die Regelung erforderlich, weil sie gegenüber Prozessbeteiligten Neutralität und Distanz zu wahren hätten. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Wichtig wäre es ein Vermummungsverbot klar religions- und weltanschauungsneutral zu formulieren. In den 1980er-Jahren haben sich hauptsächlich Anarchisten auf Demonstrationen vermummt, weshalb es im Versammlungsgesetzt seit damals ein pauschales Vermummungsverbot gibt, was der Bundesverfassungsgerichtshof nicht beanstandet hat. Ein Vermummungsverbot würde auch Ku-Klux-Klan-Kapuzen betreffen. Diese Organisation hat durch die Trump-Regierung gerade wieder Aufwind. Jede Form der Vermummung in der Öffentlichkeit ist zu ächten
18.02.17
12:21