IGMG und Verfassungsschutz

Mehr Verantwortung für die Gemeinden

Die Ankündigung des Hamburger Verfassungsschutzes, die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) nicht mehr zu beobachten hat zu Schlagzeilen wie „IGMG ist nicht verfassungsfeindlich“ geführt. Engin Karahan geht der Frage nach, was diese Entscheidung konkret für die Gesellschaft und die Gemeinden der IGMG bedeutet.

31
05
2014
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Seit ihrer Gründung wurde die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet. In dem Verfassungsschutzbericht des Jahres 2008 heißt es zur IGMG: „Die „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e.V.“ (IGMG) ist die mitgliederstärkste islamistische Organisation in Deutschland. Die IGMG versucht, sich als integrationswillige und auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehende Organisation zu präsentieren. Ihre auf Stärkung der eigenen religiösen und kulturellen Identität und Bewahrung vor einer Assimilation an die deutsche Gesellschaft ausgerichteten Bestrebungen scheinen jedoch geeignet, die Entstehung und Ausbreitung islamistischer Milieus in Deutschland zu fördern.“ ((BMI, Verfassungsschutzbericht 2008, S. 206))

„Die IGMG ist nicht verfassungsfeindlich“, lauteten schließlich die Schlagzeilen, nachdem der Hamburger Verfassungsschutz vor Kurzem erklärte, die Beobachtung der IGMG zurückzufahren und ab nächstem Jahr ganz einzustellen. Nun wird diese Einschätzung auch vom niedersächsischen Innenministerium bestätigt: Die Gesamtorganisation könne nicht mehr eindeutig dem islamistischen Spektrum zugerechnet werden, hieß es bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2013. Für die Zukunft könne die Beobachtung des IGMG-Regionalverbands Niedersachsen überdacht werden. Und auch in anderen Bundesländern wird die Beobachtung der IGMG immer offener grundsätzlich hinterfragt.

Eine überfällige Maßnahme

Der sich abzeichnende Trend ist deutlich: Die Beobachtung der IGMG und die Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten wird nicht mehr lange andauern. Schon seit Jahren wird in den Berichten der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gegenüber der IGMG nicht mehr formuliert werden. Stattdessen behalfen sich die Behörden mit Zurechnungen aus der Türkei oder dem Label „integrationsfeindlich“. Schon lange wird der gesetzlich gegebene Rahmen des Verfassungsschutzes für die Beobachtung der IGMG über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinweg überdehnt. Die aktuelle Entwicklung ist damit eine längst überfällige Maßnahme.

Auffällig ist aber, wie die aktuellen Ankündigungen der Verfassungsschutzämter von der Öffentlichkeit aufgenommen werden. Kaum eine Kritik wird dagegen laut, und wenn sie kommt, dann nur aus einer bestimmten, grundsätzlich islamkritischen Ecke. Sonst gibt es keine Aufregung darüber, eher Gelassenheit und Ruhe. Der Grund für diese Gelassenheit muss wohl darin gesucht werden, dass der Verfassungsschutz der gesellschaftlichen Erfahrung eher hinterherhinkt, als diese zu begleiten. Schon lange wird nämlich die Berichterstattung über die IGMG von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren, zumindest hinter vorgehaltener Hand, hinterfragt. Denn die in den Verfassungsschutzberichten porträtierte Version der IGMG glich bisher mehr einem Fabelwesen, dass irgendwann einmal in der Vergangenheit gelebt haben soll oder nur noch in fernen Ländern anzutreffen ist. Die Aktivitäten der IGMG tauchen in den Berichten nämlich erst gar nicht auf. Stattdessen werden ihr Entwicklungen und Aussagen einer türkischen Partei zugerechnet, mit der die IGMG jedoch nichts zu tun hat.

Verfassungsschutz hat Partizipation verhindert

Die tatsächlich der IGMG zugehörigen Aussagen und Aktivitäten, die sie für Muslime, insbesondere für junge Muslime interessant machen, diese fehlten in den Berichten. Die eigentliche IGMG war nicht in den Berichten, sie konnte und kann in den Gemeinden der IGMG angetroffen werden, in den Regionalverbänden oder der Zentrale. Diese IGMG bietet als islamische Religionsgemeinschaft Muslimen ein umfassendes Angebot an religiösen Diensten, Angeboten und religiöser Infrastruktur. Ihre Vertreter und Funktionsträger begegnen anderen gesellschaftlichen Akteuren als bisweilen kritische, aber zuverlässig und vertrauenswürdige Partner. Dort, wo diese Begegnungen stattfanden und stattfinden, hat sich schon lange herumgesprochen, dass die Verfassungsschutzberichte kein zuverlässiges Instrumentarium sind, mit denen man sich eine Meinung zur IGMG bilden kann. Vielmehr wurde sie immer öfter als willkürliche Behinderung der Kooperation und Partizipation angesehen.

Die aktuelle Entwicklung kommt deswegen nicht überraschend, eher verspätet. Sie wird die gesellschaftliche Partizipation von IGMG-Gemeinden erleichtern. Gesamtgesellschaftlich wird damit aber auch am Dialog und an der Kooperation mit muslimischen Gemeinschaften interessierten Akteuren der Zugang zu einer aktiven und an der muslimischen Basis wirksamen Gemeinschaft eröffnet. Dies wird sicherlich insgesamt einen positiven Effekt auf die Partizipation und Teilhabe von Muslimen in der Gesellschaft haben.

Größere Verantwortung

Damit wächst aber auch die Verantwortung der IGMG – Gemeinden. Viele bisher bestehende Hindernisse hinsichtlich der Partizipation von IGMG-Gemeinden werden Zug-um-Zug aufgehoben werden. IGMG-Gemeinden stehen damit sowohl der Möglichkeit als auch der Herausforderung gegenüber, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden. Die Entschuldigung „Man lässt uns nicht“ wird damit nicht mehr greifen. Stattdessen wird sich zeigen, ob die IGMG – Gemeinden ihren Anspruch, einen sozialen und wertegeleiteten positiven Beitrag in die Gesellschaft einzubringen, erfüllen können.