Baden-Württemberg

Neues Bestattungsgesetz vom Landtag verabschiedet

Der Landtag in Baden-Württemberg hat eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Initiiert wurde dieser Beschluss von den Islamischen Religionsgemeinschaften. Nun ist es gläubigen Muslimen gestattet nach islamischen Vorschriften bestattet zu werden.

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03
2014
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Am Mittwoch (26.03.2014) verabschiedete der baden-württembergische Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen ein neues Bestattungsgesetz. Das Gesetz soll der religiösen und kulturellen Vielfalt im Land gerecht werden, indem die Bestattungsriten Andersgläubiger nun Beachtung finden.

„Mit der Gesetzesänderung bringen wir das Bestattungsrecht noch besser mit den religiösen Bedürfnissen von Andersgläubigen in Einklang. Integration muss sich auf die Spanne des Lebens beziehen – von der Geburt bis zum Tod eines Menschen“, kommentierte Bilkay Öney (SPD), Integrationsministerin des Landes Baden-Württemberg, den Beschluss.

IGBW begrüßt ersten Schritt

Das Gesetz begünstigt insbesondere gläubige Muslime, die nun nach islamischen Riten ohne Sarg, nur in einem Tuch gewickelt, bestattet werden dürfen. Muslimische Vertreter der geschätzten 600.000 Muslime im Land begrüßen diese Entwicklung als einen Meilenstein auf dem Weg zur gesellschaftlichen und politischen Anerkennung. „Die vom Landtag Baden-Württemberg  einstimmig beschlossene  Aufhebung der Sargpflicht ist zu begrüßen, sie kommt einer unserer  berechtigten Forderungen nach. Es bleibt ein Schritt, andere müssen folgen.“, so Riad Ghalaini, ein Vertreter der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW).

Initiiert wurde diese Gesetzesänderung durch den Runden Tisch Islam, dem die Religionsgemeinschaften Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) angehören. Erstmals thematisiert wurde es beim Runden Tisch im Mai 2012. Das Integrationsministerium griff diese Forderung daraufhin mit dem Sozialministerium auf.