NSU-Prozess

Beschwerde vor dem Verfassungsgericht

Die Zeitung „Sabah“ hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Oberlandesgericht München eingelegt. Die Beschwerde könnte Erfolg haben.

09
04
2013
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Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München soll am 17. April der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) beginnen. Türkischsprachige Medien haben keinen reservierten Platz im Gerichtssaal erhalten. Die türkische Zeitung „Sabah“ geht nun gerichtlich gegen diese Vergabepraxis vor. Sie hat in einem Eilantrag eine Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht.

Ungleiche Ausgangslage

Die „Sabah“ erklärt ihren Schritt mit dem Hinweis darauf, dass türkische Medien keinen der reservierten Plätze erhalten haben, obwohl 8 der 10 Opfer der NSU-Morde türkischstämmig sind. In der Beschwerde-Schrift heißt es, dass es keine gleichen Voraussetzungen für die Medien gab, um eines der für die Presse reservierten Plätze im Saal zu erhalten. Die Zeitung beklagt, dass man sich zeitnah um einen der Plätze beworben hat, diese aber binnen weniger Minuten bereits reserviert waren.

Chancen auf Erfolg

Beobachter geben der Beschwerde durchaus Chancen auf einen Erfolg. In ähnlichen Fällen hatte das Bundesverfassungsgericht für die Pressefreiheit geurteilt und nachträglich eine Pool-Lösung verordnet. Mit einem Urteil über die Beschwerde wird binnen der nächsten 10 Tage gerechnet.

Kritik an Vergabepraxis

Das OLG München hatte die 50 für die Presse reservierten Plätze nach dem Eingang der Anmeldungen vergeben. Diese Praxis stieß auf massive Kritik, weil bekannt wurde, dass einige Medien-Vertreter vorab mehr Details über die Vergabepraxis erhalten haben, als Andere. So ging laut Darstellung der türkischen Zeitung Hürriyet die erste Anmeldung für den Prozess 2 Minuten nach dem Beginn der Anmelde-Phase ein, nach 40 Minuten waren alle 50 Plätze bereits reserviert. Das OLG München äußert sich nicht mehr öffentlich zur Vergabepraxis.