









Nicht nur in der Arbeitswelt, auch im Alltag werden Musliminnen mit Kopftuch ausgegrenzt. Zwar sind Kopftuchträgerinnen in Fitnessstudios normalerweise kein Problem. Doch immer häufiger kommen Diskriminierungsfälle an die Öffentlichkeit. Mitgliedschaften werden aus unterschiedlichen Gründen verweigert.
Eine muslimische Bewerberin wird abgelehnt, weil sie zukünftig ein Kopftuch tragen könnte. Die junge Frau stellt Strafanzeige wegen Diskriminierung und geht mit dem Fall an die Öffentlichkeit.
Der Kreis Mettmann hat eine Muslimin, die zuvor wegen des Tragens eines Kopftuchs entlassen worden war, wieder eingestellt und die Verbeamtung der jungen Frau eingeleitet – nachdem die Muslimin sich erfolgreich vor Gericht gewehrt hat.
In einem Schreibprojekt des Onlinemagazins AVIVA waren Musliminnen und Jüdinnen in Berlin dazu aufgerufen, sich besser kennenzulernen und in einen Dialog zu treten. Ergebnisse dieses Aufrufs können jetzt in einer Ausstellung im Rathaus Kreuzberg gesehen werden.
Ein privater Kindergarten hatte einer Muslimin aufgrund ihres Kopftuchs gekündigt. Jetzt hat ein Berufungsgericht die Entlassung für rechtens erklärt, obwohl das Kopftuchverbot nur an staatlichen Einrichtungen gilt.
Eine Muslimin klagte wegen Diskriminierung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Kreis Mettmann versuchte ihre Einstellung als Beamtin auf Probe zu verweigern – wegen ihres Kopftuchts. Das Gericht entschied: Beamtin mit Kopftuch? Das geht!