Niederlande

Bewerberin abgelehnt weil sie Kopftuch tragen könnte

Eine muslimische Bewerberin wird abgelehnt, weil sie zukünftig ein Kopftuch tragen könnte. Die junge Frau stellt Strafanzeige wegen Diskriminierung und geht mit dem Fall an die Öffentlichkeit.

11
02
2014

Ein Diskriminierungsfall um eine muslimische Frau bestimmt in den letzten Tagen die Schlagzeilen niederländischer Tageszeitungen. Leila Kallal, 18 Jahre alt, bewirbt sich bei einer Leiharbeitsfirma um eine Stelle als Vermittlerin und wird wegen der Möglichkeit, in Zukunft ein Kopftuch zu tragen, abgelehnt.

Während des Vorstellungsgespräches stellt die Agenturmitarbeiterin viele Fragen zu Leilas Herkunft und zu ihrer Religion. Schließlich fragt sie die Bewerberin, ob sie die Absicht habe in Zukunft ein Kopftuch zu tragen, was Leila verdutzt, da sie nicht mit einem Kopftuch zum Gespräch erschien. Die Mitarbeiterin habe jedoch von einem Arbeitskollegen erfahren, dass Leila bei einer früheren Stelle ein Kopftuch trug. Die Bewerberin antwortet entrüstet, dass sie es eigentlich nicht vorhabe, aber dennoch stolze Muslimin sei.

Ein niederländisches Unternehmen

Bei einem späteren Telefonat zwischen ihr und der Mitarbeiterin kommt das Thema erneut zur Sprache. Diesmal zeichnet Leila das Gespräch auf „um es schwarz auf weiß zu haben“, wie sie später berichtet. Sie stellt explizit die Frage, ob sie auch mit einem Kopftuch willkommen sei und wie das Unternehmen reagiere, wenn eine Mitarbeiterin plötzlich mit Kopftuch erscheine. Die Mitarbeiterin weist darauf hin, dass sie ein niederländisches Unternehmen seien, dessen Mitarbeiter gewissen Anforderungen gerecht werden müssen.

Enttäuscht über diese Antwort, stellt Leila Strafanzeige gegen das Unternehmen wegen Diskriminierung und veröffentlicht die Aufzeichnung bei der niederländischen Tageszeitung Spits.

Verbot der religiösen Diskriminierung

In einer offiziellen Erklärung rechtfertigt das Unternehmen die Aussage der Mitarbeiterin damit, dass man Leila vor Mobbing schützen wollte, da 95% der Kunden polnischer Abstammung seien und befremdlich auf ein Kopftuch reagieren könnten. Die Kammer zum Schutz der Menschenrechte äußerte sich ebenfalls kritisch zu diesem Vorfall. Schließlich sei es in den Niederlanden verboten, Bewerber aufgrund ihres religiösen Hintergrundes oder ihrer religiösen Praxis abzulehnen.

Auch in Deutschland kämpfen muslimische Frauen mit ähnlichen Problemen. Mitarbeiter in Jobcentern sollen Frauen anraten ihr Kopftuch bei Bewerbungen abzunehmen. Dies belegt auch ein aktueller Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.  Frauen mit Kopftuch werden laut Bericht in doppelter Hinsicht diskriminiert, sowohl wegen ihres Geschlechts als auch ihrer Religion.

Leserkommentare

deix sagt:
Der Begriff "Diskriminierung" wird in diesem Artikel falsch verwendet. Das Antidiskriminierungsrecht begründet keinen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer die eigene Religion oder Weltanschauung durch Kleidungsstücke oder Symbole am Arbeitsplatz nach Lust und Laune auffällig sichbar zu machen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz liegt eine Diskriminierung nur bei einer weniger günstigen Behandlung in einer vergleichbaren Situation vor. Es muss also eine Vergleichsperson gefunden werden, die besser behandelt wurde, der beispielsweise das auffällige Sichtbarmachen christlichen Religion am Arbeits erlaubt wurde. Nur in diesem Fall liegt eine Diskriminierung des Kopftuchtragens vor, nicht jedoch wenn in Firmen sichtbare religiöse und weltanschauliche Zeichen generell unerwünscht sind.
19.02.14
14:08
Daniel sagt:
Ich empfehle bei mangelndem Verständnis was Diskriminierung ist den Duden aufzuschlagen.... Das ist absoluter Blödsinn, dass man eine vergleichbare Person braucht! Es steht bereits im Grundgesetz, dass man aufgrund der Religion nicht benachteiligt werden darf und da gibt es gar nichts schön zu reden. Ihr wollt, dass die Ausländer sich an die Gesetze halten, wie denn wenn ihr selbst sogar gegen das Grundgesetz verstößt? Sollte man nicht erst die eigene Dreckswäsche waschen?
03.04.14
17:07
Kritika sagt:
L.S. Auch in den Niederlanden steht es jedem frei, an Jesus, die Mondgöttin, Allah oder den Poltergeist zu glauben. Hier aber befürchtet ein Arbeitgeber, dass jemand in seinem Betrieb mit Hilfe des Kopftuchs das Banner einer Religion vor sich her tragen will. Zudem noch eine Religion die für Grausamkeit, und Scharia steht. Im Sommer 2016 gingen die Bilder aus dem mohammedanischen Indonesien um die Welt von einer jungen Frau, die im Knien Stockschläge bekam für eine Lappalie, die in einem freien Land wie die Niederlande straffrei ist. Innerbetriebliche Streitigkeiten über die Wahl zwischen Freiheit oder Islam sind für den Betriebsfrieden schädlich. Der Arbeitgeber sollte als Hausherr entscheiden können, wen er in seinem Betrieb einlässt. Im Übrigen meint Kritika, dass eine Welt ohne Islam weitaus friedlicher wäre. Gruss, Kritika
02.10.16
9:51