
In Niedersachsen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, damit können muslimische Lehrerinnen zum Beginn des neuen Schuljahres am 3. September an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen.

Eine junge Muslima in der Schweiz wurde wegen ihres Kopftuchs von der Schulleitung nach Hause geschickt. Ferah Ulucay, Generalsekretärin des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZR) befasste sich hautnah mit dem Vorfall und hat eine Botschaft an alle muslimischen Frauen in Europa.

Weil die 14-Jährige Muslima Leyla ein Kopftuch trug, wurde sie von der Schulleitung nach Hause geschickt. Die Schulregeln würden das islamische Kopftuch untersagen. Doch viele sind anderer Meinung.
Studentin aus Deutschland gewinnt mit ihrem „With or Without-Projekt“ 20.000 Euro Preisgeld bei UN-Wettbewerb zur Vielfalt. Das Projekt soll muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt fördern.
Die Mehrheit der Berliner hat laut einer Umfrage keine Einwände gegen Kopftuch tragende Lehrerinnen. Rund 46 % der Befragten allerdings schon. Auch Alter und Konfession der Befragten scheinen der Umfrage nach entscheidende Faktoren bei der Frage um das Kopftuch darzustellen.
Das Kopftuch muslimischer Frauen spaltet sei jeher die Gesellschaft: Für die einen ist es politisches, anti-emanzipatorisches Signal, für die anderen individueller Ausdruck religiösen Bekenntnisses. Das BVG-Urteil hat auch im Südwesten die Debatte wieder entzündet.
Der Kopftuchstreit an Niedersachsens Schulen ist beendet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das Land Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern. Der wesentliche Stolperstein für den Staatsvertrag mit den Muslimen ist damit aus dem Weg geräumt.
In Frankfurt wurde ein Mann zu 3600 Geldstrafe verurteilt. Er hatte in der U-Bahn versucht, einer Muslima das Kopftuch herunterzureißen.
Ein pauschales Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen entspricht laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Grundgesetz. Der NRW-Landtag hat daraus nun Konsequenzen gezogen.