
Eine muslimische Frau wurde in Darmstadt von einem Unbekannten beschimpft. Der Mann zog an ihrem Kopftuch und zerrte sie zu Boden. Die Polizei sucht Zeugen.

In Frankreich wurde einer Kundin mit Kopftuch der Zutritt zu einer Zara-Filiale verwehrt. Die Modekette entschuldigte sich nun bei der Frau, und entließ die verantwortlichen Mitarbeiter.

In Wuppertal wurde eine muslimische Schülerin wegen ihres Kopftuches von einer Hauptschule suspendiert. Nach Eingreifen des Schulamtes Düsseldorf und des Zentralrats der Muslime wurde das Kopftuchverbot wieder aufgehoben.

Das geltende Berliner Neutralitätsgesetz, das Beamten das Tragen religiöser Symbole verbietet, wurde erneut bestätigt. Der Islamrat kritisiert die Entscheidung des Berliner Senats, das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder Polizistinnen in Berlin nicht zu erlauben.

Der Berliner Senat beschloss gestern das Neutralitätsgesetz nicht zu verändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten.

Vor kurzem beschloss eine Düsseldorfer Grundschule, dass ein Gesichtsschleier auf dem Schulgelände zu verbieten ist. Die Diskussion besteht weiterhin, mehrteilig wird dem Verbot zugestimmt.

Bei der Berliner SPD herrscht Uneinigkeit darüber, ob das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen abgeschafft werden soll. Dies ergab eine aktuelle Mitgliederbefragung. Eine Fragestellung ist jedoch mehr als bedenklich. FAIR International bezieht auf IslamiQ Stellung dazu.

In einem Beitrag für das in Freiburg erschienene Islam-Sonderheft der Zeitschrift „Herder Korrespondenz“ hat die muslimische Bloggerin Betül Ulusoy das Tragen eines Kopftuchs als wichtigen Teil muslimischer Identität verteidigt. Es sei religiöses Symbol und kein Synonym für die Unterdrückung der Frau im Islam.

Der „Bericht aus Berlin“ im ARD am Sonntag zeigte ein Zukunftsszenario mit der Bundeskanzlerin im schwarzen Kopftuch und Minaretten auf dem Reichstag. Der öffentlich-rechtliche Sender steht nun in der Kritik rechtspopulistische Propaganda zu betreiben.