
Ein Unternehmen kann das Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen unter bestimmten Umständen verbieten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Am Dienstag (Morgen) urteilen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über zwei Fälle, in denen das Kopftuch ausschlaggebend für eine Kündigung war. Eine wegweisende Entscheidung für die Religionsfreiheit in der EU.

Österreich diskutiert über das Gutachten der IGGÖ, indem das Tragen eines Kopftuchs als „islamisches Gebot“ beschrieben wird. Während die Politik einen „Kopftuchzwang“ wittert, sehen viele Muslime einen Zwang zur Problematisierung der bestehenden Normengesamtheit im Islam. Ein Kommentar.

Im österreichischen Villach hat ein Mann mit einer Schrotflinte auf muslimische Frauen gezielt. Nun wurde er zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

Das Gutachten des Beratungsrates der IGGiÖ über die Verhüllung im Islam reizt die Gemüter. Wie aber die Glaubenslehre auszulegen sei, sei keine Aufgabe der Politik, sondern die der Islamischen Glaubensgemeinschaft selbst, so der Vorsitzende.

Auf der Mailänder Modewoche wird auch gesellschaftlichen Entwicklungen Ausdruck verliehen. Das Highlight dieses Jahr: Halima Aden, das erste Model mit Kopftuch.

Die beiden großen Kirchen haben das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg begrüßt. Es sei als eine Aufforderung zu mehr religiöser Toleranz zu werten.

In Berlin dürfen muslimische Lehrerinnen an den meisten Schulen nicht mit Kopftuch unterrichten. Das Neutralitätsgesetz wird schon länger kritisiert. Jetzt könnte die Debatte neu aufflammen.

Wegen ihres Kopftuches wurde eine Lehrerin an einer Berliner Grundschule abgelehnt. Nun hat ihr das Landesarbeitsgericht in einem Berufungsverfahren Recht gegeben.