
Das Berliner Neutralitätsgesetz traf nun auch eine evangelische Lehrerin. Ihr wurde per Dienstweisung das Tragen einer Kreuzkette verboten.

Das EuGH-Urteil entschied, dass das Kopftuch unter Umständen in Unternehmen verboten werden kann. Was sind diese „Umstände“ und was bedeutet das für die Einzelnen? Selma Öztürk Pinar hat die Antworten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass das Tragen eines Kopftuchs unter Umständen verboten werden könnte. Die österreichische Philosophin Amani Abu Zahra zeigt die Widersprüchlichkeit der Verbotspolitik und den fortlaufenden Anerkennungskampf von Europas Musliminnen auf.

In Hörstel bei Münster wurde ein muslimisches Mädchen mit Kopftuch von zwei Männern angegriffen. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.

In Norwegen wurde eine Friseurin zu einer Geldstrafe von 765 Euro verurteilt. Sie hatte einer kopftuchtragende Muslima den Eintritt in ihren Friseursalon verweigert.

Ein Fitnessstudio in Ingolstadt verbietet einer muslimischen Kundin mit einem Kopftuch zu trainieren. Diese fühlt sich diskriminiert und wehrt sich gegen das Verbot.

Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuch-Urteil des EuGH und warnen davor, dass muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.

Ein Unternehmen kann das Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen unter bestimmten Umständen verbieten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Am Dienstag (Morgen) urteilen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über zwei Fälle, in denen das Kopftuch ausschlaggebend für eine Kündigung war. Eine wegweisende Entscheidung für die Religionsfreiheit in der EU.