









Eine Muslimin aus Hamburg gewinnt den Rechtsstreit um das Kopftuch in der Kita. Zuvor wurde sie mit einem Verweis auf das Neutralitätsgesetz abgemahnt.
Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage einer muslimischen Erzieherin gegen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz statt. Damit widersprach das Verfassungsgericht den Beschlüssen von drei Arbeitsgerichten.
Eine muslimische Erzieherin aus Mannheim wurde aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt. Der Träger des Kindergartens wurde wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz verklagt.