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Kopftuch-Debatte

Bayern hält am Kopftuchverbot fest

Die bayerische Landesregierung sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Die Opposition übt scharfe Kritik an dieser Position.

18
03
2015

In Bayern ist das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst verboten. Dies soll auch weiterhin so bleiben, so der Bildungsminister Ludwig Spaenle (CSU). Er informierte in der Kabinettssitzung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen, wie aus dem Bericht vom Dienstag hervorgeht. In Bayern gelte eine andere Regelung, die nicht geändert werden müsse. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätige dies und in der Praxis gebe es keine Probleme.

Spaenle betonte, dass die bayerische Politik sich klar zur Religionsfreiheit, die in der bayerischen Verfassung verankert ist, bekenne. Der Freistaat sei unverrückbar christlich-abendländisch geprägt. Die bayerische Regelung stelle im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Sicherung des Schulfriedens einen guten und praktikablen Ausgleich dar.

Die Interpretation des bayerischen CSU-Kabinetts zur Kopftuch-Debatte, kommentierte die religionspolitische Sprecherin der Grünen in Bayern, Ulrike Gote wie folgt: „Die Borniertheit der bayerischen CSU-Minister ist nur noch schwer zu ertragen. Mit ihrer zur Schau getragenen Privilegierung des Christentums tragen sie gerade nicht zum Erhalt des Schulfriedens bei.“ Außerdem betont sie die Notwendigkeit einer „Gleichbehandlung aller Lehrkräfte ungeachtet ihrer Religion“. Wichtig sei nicht, was auf den Köpfen der Lehrkräfte zu sehen sei, sondern was sich in ihren Köpfen befinde. Die Grünen fordern nun eine Umsetzung des Gerichtsbeschlusses auch in Bayern. Ein entsprechenden Antrag werde in Kürze gestellt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Freitag hatte ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Mit seiner Entscheidung gab das Gericht der Klage zweier Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen Recht, die im Unterricht aus Glaubensgründen ein Kopftuch tragen wollten. (KNA, iQ)

Leserkommentare

TomCat sagt:
Jetzt muss halt noch eine extra in Bayern eine Klage anstrengen, oder hilft das nichts, weil den Bayern Gerichtsenstscheide eh egal sind.
18.03.15
19:48
Kritika sagt:
L.S. Man muss die Bayern nicht mögen um ihre KopftuchVerbote vorbildlich zu finden. Kritika findet KopftuchVerbote hervorragend; sie fördern wohltuend Religiöse Neutralität Gruss. Kritika
26.08.18
23:20