Österreichs Kanzler Christian Stocker bekräftigt seine Forderung nach einem Verbot des „politischen Islam“. Die Islamische Glaubensgemeinschaft hält den Begriff für rechtlich unklar und sieht Klärungsbedarf.

Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat sich erneut für ein verfassungsrechtliches Verbot des „politischen Islam“ ausgesprochen. „Mir ist dieses Verbot sehr wichtig. Wir brauchen eine belastbare gesetzliche Grundlage, um Gruppierungen oder Vereine, die den politischen Islam und andere extremistische Positionen propagieren, verbieten zu können“, sagte er der „Welt“.
Es brauche dieses starke Signal, dass Österreich Demokratie, Gesellschaftsordnung und Rechtsstaat vor dem „politischen Islam“ schützen wolle, betonte er weiter: „Wir wollen klarmachen, dass wir uns gegen Bestrebungen, die unsere Art zu leben ablehnen oder ersetzen wollen, zur Wehr setzen. Das akzeptieren wir in Österreich nicht.“
Auf die Frage, ob ein solches Verbot nicht gegen die Religionsfreiheit verstoße, sagte der Kanzler, sein Vorstoß stehe fest auf dem Boden der Verfassung: „Jeder kann in Österreich glauben, woran er will. Aber die Grenze ist dann überschritten, wenn sich das auf unser politisches, gesellschaftliches und rechtliches System negativ auswirkt. Das Kalifat und die Scharia haben in unserer liberalen, pluralistischen Demokratie nichts zu suchen.“
Stockers Koalitionspartner SPÖ und NEOS zeigen sich offen für ein Verbot, ebenso der Staatsschutz. Viele Theologen und Juristen stehen dem Vorschlag kritisch gegenüber. Experten stoßen sich insbesondere an der unklaren Definition des Begriffs „politischer Islam“.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sieht den Begriff „Politischer Islam“ als ungeeignet für ein konkretes Gesetzesvorhaben. Nach Ansicht der IGGÖ fehlt dem Begriff eine eindeutige wissenschaftliche und rechtliche Definition. Bereits bei einer Fachtagung der Glaubensgemeinschaft im Jahr 2019 sei deutlich geworden, dass „Politischer Islam“ häufig unterschiedlich und unscharf verwendet werde.
Da bislang kein konkreter Gesetzesentwurf vorliege, sei eine abschließende Bewertung nicht möglich, teilte die IGGÖ im September mit. Sollte sich das Vorhaben gegen extremistische oder demokratiefeindliche Bestrebungen richten, stehe die Glaubensgemeinschaft „uneingeschränkt auf der Seite unseres Rechtsstaates“. (KNA, iQ)