Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch den Weg für ein kantonsweites Verbot religiöser Symbole an öffentlichen Schulen beschlossen. Davon wäre auch das Tragen eines Kopftuchs betroffen.

Der St. Galler Kantonsrat in der Schweiz hat am Mittwoch den Weg für ein kantonsweites Verbot religiöser Symbole und Kleidungsstücke für Lehrpersonen an öffentlichen Schulen freigemacht. Mit 70 zu 46 Stimmen nahm das Parlament eine parteiübergreifend eingereichte Motion an, die die Regierung nun verpflichtet, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.
Besonders umstritten war die Frage, für welche Schulstufen das Verbot gelten soll. Während die Kantonsregierung vorgeschlagen hatte, die Regelung auf die Volksschule zu beschränken, setzte sich im Rat eine Mehrheit für eine Ausweitung auf alle öffentlichen Schulen durch.
Mit 59 zu 54 Stimmen entschieden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, dass das Verbot künftig auch an Mittel- und Berufsschulen gelten soll.
Die Debatte verlief kontrovers und zeigte deutliche Meinungsunterschiede innerhalb der Fraktionen. Klare Parteilinien waren kaum erkennbar. Mehrere Ratsmitglieder kritisierten, dass bislang nicht eindeutig definiert sei, welche religiösen Symbole und Kleidungsstücke konkret unter die geplante Regelung fallen würden. Vertreterinnen und Vertreter der Mitte-EVP-Fraktion warnten zudem vor möglichen Auswirkungen auf christlich geprägte Traditionen im Schulalltag.
Andere Ratsmitglieder betonten hingegen die Bedeutung einer konsequenten religiösen Neutralität staatlicher Bildungseinrichtungen. Kritikerinnen und Kritiker des Vorstosses warfen den Befürwortern vor, mit der Debatte vor allem auf muslimische Lehrpersonen und das Kopftuch abzuzielen.
Geschlossen hinter der Motion stand einzig die SVP. Sie argumentierte, religiöse Symbole hätten im Unterricht keinen Platz und stünden im Widerspruch zum Neutralitätsgebot öffentlicher Schulen.
Auslöser für den politischen Vorstoss war ein Fall in Eschenbach SG. Dort hatten sich im Sommer 2025 Eltern gegen die Anstellung einer Lehrerin ausgesprochen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Die Schule verzichtete daraufhin auf die Anstellung. Der Fall löste eine kantonsweite Diskussion aus und führte schliesslich zur Einreichung der Motion durch Mitglieder von SVP, FDP, Mitte und GLP.
Mit dem Entscheid des Kantonsrats ist das Verbot noch nicht unmittelbar in Kraft. Die St. Galler Regierung muss nun innerhalb der kommenden drei Jahre eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten. Über diese wird das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten und entscheiden.