InRa-Studie

Innenministerium relativiert Befunde der Studie zu Rassismus in Behörden

Die InRa-Studie sieht strukturelle Risiken für Diskriminierung im Behördenalltag. Das Innenministerium widerspricht indirekt und spricht von Einzelfällen. Kritik kommt von Muslimen und der Antidiskriminierungsbeauftragten.

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03
2026
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Muslimfeindlichkeit, Innenministerium
Innenminsiterium © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Reaktionen auf die bislang umfassendste Studie zu Rassismus in staatlichen Institutionen reißen nicht ab – und geraten zunehmend zum politischen Streitfall. Während der Koordinationsrat der Muslime (KRM) und die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman dem Bundesministerium des Innern und für Heimat vorwerfen, die Ergebnisse herunterzuspielen, weist das Ministerium entsprechende Kritik zurück.

In einer Stellungnahme betont das Haus, es handele sich bei der InRa-Studie nicht um einen Regierungsbericht, sondern um „ein Forschungsergebnis eines Forschungsverbundes“. Die Veröffentlichung habe sich unter anderem aufgrund des Regierungswechsels verzögert.

Die Ergebnisse seien inzwischen „auf der Homepage einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und in der Regierungspressekonferenz erläutert“ worden, erklärten sie auf Anfrage von IslamiQ.

Ministerium sieht keine Diskriminierung

In der Sache selbst zieht das Ministerium eine andere Schlussfolgerung als viele Kritiker. Man sehe sich „in der Annahme bestätigt, dass die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten in seinem Geschäftsbereich ihre Aufgaben mit hoher Professionalität und vorbildlichem Engagement erfüllt“. Diskriminierung bleibe „die absolute Ausnahme“, erklärten sie auf Anfrage von IslamiQ.

Ergebnisse dürfen nicht ignoriert werden

Gerade diese Einordnung stößt auf Widerspruch. Der KRM hatte die Studie als „ernsten Warnruf“ bezeichnet und darauf verwiesen, dass insbesondere Musliminnen und Muslime überdurchschnittlich häufig von Diskriminierungserfahrungen in Behörden berichten. Die Untersuchung selbst kommt zu dem Ergebnis, dass rassistische Ungleichbehandlung nicht nur auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen ist, sondern auch institutionelle und strukturelle Ursachen haben kann.

Auch Ataman kritisierte den Umgang der Bundesregierung mit der Studie scharf. Wenn eine derart umfassende Untersuchung faktisch ohne politische Einordnung bleibe, untergrabe dies die notwendige gesellschaftliche Debatte. Sie hatte dem Innenministerium vorgeworfen, die Ergebnisse „unter den Tisch“ zu kehren.

Antidiskriminierung in Behörden „fest verankert“

Das Ministerium verweist hingegen auf bestehende Maßnahmen. Antidiskriminierung sei „fest verankert“, betont das Haus, etwa durch interne Beschwerdestellen, Fortbildungen und spezielle Strukturen in nachgeordneten Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Bundespolizei. Prävention spiele eine zentrale Rolle, entsprechende Programme würden kontinuierlich weiterentwickelt.

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte und den KRM ist die entscheidende Frage daher nicht, ob es bereits Maßnahmen gibt, sondern ob sie ausreichen. Die Studie selbst formuliert zahlreiche Empfehlungen, darunter unabhängige Beschwerdestellen, mehr Transparenz bei Behördenentscheidungen und strukturelle Reformen. Ob und welche dieser Vorschläge die Bundesregierung aufgreifen wird, ist bislang offen.