Schweiz

„Tragen Sie das Kopftuch jeden Tag?“ – Vermieter löst Mietvertrag auf

In Basel verliert eine alleinerziehende Mutter ihre Wohnung, nachdem Vermieter ihr Kopftuch sehen. Interessenverbände sprechen von klarer Diskriminierung.

05
03
2026
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Diskriminierung bei Wohnungssuche © shutterstock
Diskriminierung bei Wohnungssuche © shutterstock

Eine alleinerziehende Mutter hat in einer Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft nach der Unterzeichnung eines Mietvertrags ihre zugesagte Vierzimmerwohnung wieder verloren. Grund ihr Kopftuch. Die Frau hatte monatelang nach einer Wohnung gesucht. Die Schlüssel für die Wohnung waren bereits Schlüssel übergeben und der Mietvertrag von ihr sowie einem der beiden Vermieter unterschrieben worden. Die zweite Vermieterin sollte sie später noch kennenlernen.

Als die Mutter die Wohnung anschließend mit Angehörigen besichtigte, um die Zimmer auszumessen, trug sie ein Kopftuch. Wenige Tage später sei sie von der Vermieterin darauf angesprochen worden. Diese habe gefragt, ob sie das Kopftuch jeden Tag trage. Die Frau habe dies verneint. Daraufhin hätten die Vermieter erklärt, in der Wohnung könne sie tun, was sie wolle – „aber im Flur oder vor dem Haus wird das schwierig“.

Kurz darauf forderten sie die Rückgabe der Schlüssel. Als Begründung hätten sie angeführt, das Kopftuch könne zu „Problemen im Haus“ führen. In einem Schreiben an die Familie, das Medien vorliegt, entschuldigten sich die Vermieter dafür, „Hoffnung auf den Erhalt der Wohnung gemacht“ zu haben. Die Absage hänge „keineswegs mit Ihnen persönlich und Ihren Kindern zusammen“, sondern mit möglichen „kulturellen Unterschieden“, die im Zusammenleben zu Problemen führen könnten.

Mieterverband sieht Kündigung als Missbrauch

Der Mieterverband Basel-Stadt hält das Vorgehen für rechtlich problematisch. Der Vertrag scheine gültig abgeschlossen worden zu sein, zudem seien die Schlüssel bereits übergeben gewesen. Eine Kündigung aus diskriminierenden Motiven wäre demnach vermutlich missbräuchlich. Auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus sieht in dem Fall eine klare Benachteiligung. Die Auflösung eines Mietvertrags wegen eines Kopftuchs sei „klar diskriminierend“, sagte eine Sprecherin.

Kritik kommt auch von der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus. Wer Menschen wegen ihrer Religion vom Wohnungsmarkt ausschließe, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung. Die Vermieter äußerten sich nicht mehr zu dem Fall.