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Straßburg

Islam-Hetzer Zemmour vor Menschenrechtsgericht gescheitert

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde des französischen Rechtsextremisten Éric Zemmour zurückgewiesen, der sich für Hetze gegen den Islam auf die Meinungsfreiheit berufen wollte.

20
12
2022
Muslim, Zemmour
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Zemmour © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des französischen Rechtsextremisten Éric Zemmour zurückgewiesen, der sich für Hetze gegen den Islam auf die Meinungsfreiheit berufen wollte. Die Richter in Straßburg stellten vielmehr in ihrer Entscheidung am Dienstag fest, die Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sei in diesem Fall in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, um die Rechte anderer zu schützen.

Zemmour: „Eingriff in die Meinungsfreiheit“

Der prominente Journalist Zemmour, der 2022 auch für das Amt des französischen Staatspräsidenten kandidierte, hatte 2016 in einer Fernseh-Talkshow die im Land lebenden Muslime generalisierend als Invasoren und Dschihadisten dargestellt und sie vor die Wahl gestellt, sich zwischen dem Islam und Frankreich zu entscheiden. Französische Gerichte verurteilten ihn in mehreren Instanzen wegen Aufstachelung zu Diskriminierung und Hass und erlegten ihm eine Strafe von zunächst 5.000 Euro, dann 3.000 Euro auf.

Der EGMR sah Zemmours Recht auf freie Meinungsäußerung nicht unzulässig beeinträchtigt. Zum einen seien abwertende Behauptungen wie die einer muslimischen „Kolonialisierung“ Frankreichs geeignet, die Gesellschaft zu spalten. Daher hätten nationale Gerichte hier einen weiten Ermessensspielraum. Zum zweiten hätte Zemmour auch als Gast einer TV-Show seinen „Pflichten und Verantwortlichkeiten“ als Journalist Genüge tun und die Wirkung seiner Worte bedenken müssen.

Drittens habe er sich nicht auf Islamkritik beschränkt, sondern zum Ausschluss von Muslimen insgesamt aufgerufen. Insoweit seien der Eingriff in die Meinungsfreiheit durch die französische Justiz gerechtfertigt und die Geldstrafe angemessen, urteilte der EGMR. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Dieser Fall vor dem Europäischen Gerichtshof - dem Menschenrechtsgericht - zeigt auch klar, dass grundsätzlich Kritik am Islam zulässig, erlaubt, rechtmäßig & legitim und legal ist. Und damit auch sinnvoll, berechtigt und wichtig sein kann. Keine Islam-Autorität und kein muslimischer Anführer darf gegen Kritik am Islam agitieren oder schlimme Fatwa-Drohungen extremistischer Art verordnen und als verbindlichen Auftrag für andere erlassen. Das Urteil sollte zudem eine Warnung an islamisch orientierte Extremisten sein, die als Demokratie-Hetzer auftreten und viel mehr als nur einen Wirbel und Aufsehen im Sinn haben. Selbstverständlich hat der französische Rechtsextremist verbal über die Stränge geschlagen. Jedoch tun das Islamextremisten genauso. Und da gäbe es überhaupt nichts zu beschönigen. Das Urteil darf keinesfalls einseitig betrachtet werden. Leider wird von muslimischer Seite gerne Kritik am Islam als "Hetze" verunglimpft und diskreditiert.
21.12.22
15:00