Marine Le Pen will das Kopftuch in Frankreich verbieten. Mit einer Social-Media-Aktion stellen sich französische Frauen gegen das geplante Kopftuchverbot. Sie tragen selbst Kopftuch und bekunden Solidarität mit Musliminnen.

Aus Protest gegen die Pläne des französischen Rassemblement National (RN) für ein Kopftuchverbot im öffentlichen Raum haben französische Frauen eine Solidaritätsaktion in den sozialen Medien gestartet. Unter dem Motto, muslimische Frauen unterstützen zu wollen, veröffentlichen sie Fotos und Videos, auf denen sie selbst ein Kopftuch tragen.
Mit Botschaften wie „Zur Unterstützung aller Bürgerinnen mit Kopftuch“ oder „Wenn dieses Gesetz kommt, werde ich sofort ein Kopftuch tragen“ wenden sie sich gegen eine mögliche künftige Regelung. Die Aktion richtet sich insbesondere gegen die Ankündigung, das Tragen des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen.
Der RN hatte die Debatte Ende August erneut aufgegriffen. Der Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy erklärte, seine Partei wolle das Tragen des islamischen Kopftuchs bei einem Wahlsieg mit einer Geldstrafe sanktionieren. Die Maßnahme sei parteiintern entschieden worden.
RN-Parteichef Jordan Bardella kündigte anschließend an, die Frage solle im Rahmen eines Referendums über Maßnahmen gegen die sogenannte „islamistische Ideologie“ zur Abstimmung gestellt werden. Ein konkreter Betrag für eine mögliche Geldstrafe steht bislang nicht fest.
Marine Le Pen hatte ein Verbot des muslimischen Kopftuchs im öffentlichen Raum bereits bei früheren Präsidentschaftswahlen gefordert. Nach ihren Plänen soll die Regelung unter anderem das Tragen des Kopftuchs auf Straßen, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln betreffen.
In Frankreich gelten bereits Einschränkungen für religiöse Symbole an öffentlichen Schulen. Das Tragen von Vollverschleierungen wie der Burka im öffentlichen Raum ist seit 2010 verboten. Ein allgemeines Verbot des Kopftuchs geht darüber deutlich hinaus. Die Pläne stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken. Kritiker bezweifeln insbesondere, dass ein solches Verbot mit der Religionsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar wäre. Auch die praktische Umsetzung und die Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Prüfung sind umstritten.