









Der aktuelle Jahresbericht der Stellen „Entknoten“, Antidiskriminierungsberatung Anhalt, OFEK und der Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt zeigt: 2024 wurden 269 Diskriminierungsfälle gemeldet – viele davon richteten sich gegen Muslime.
In Magdeburg haben die Antidiskriminierungsstellen Sachsen-Anhalts ihren Jahresbericht 2024 vorgestellt. Die Zahlen zeigen: Rassismus bleibt ein zentrales gesellschaftliches Problem – insbesondere auch gegenüber Muslime und Menschen, die als muslimisch gelesen werden. Insgesamt wandten sich im vergangenen Jahr 269 Betroffene an die vier landesweiten Beratungsstellen – mehr als im Vorjahr (236). Besonders nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 meldeten sich zahlreiche Menschen, die rassistische Übergriffe und Ausgrenzung erlebten.
Laut der Beratungsstelle „Entknoten“ ist die Zahl der Fälle, in denen Menschen mit Migrationsgeschichte diskriminiert wurden, „drastisch gestiegen“. In vielen der gemeldeten Fälle ging es um antimuslimischen Rassismus – darunter Bedrohungen, pauschale Schuldzuweisungen sowie Ausgrenzungen im öffentlichen Raum und in Bildungseinrichtungen. Die politischen Entwicklungen, insbesondere der Gaza-Genozid, hätten die Situation verschärft. Viele Betroffene berichteten davon, unter Generalverdacht gestellt oder aufgrund ihrer Religion verbal oder strukturell angegriffen worden zu sein.
„Diskriminierung im Alltag ist kein Einzelfall“, betonte auch Sozial-Staatssekretärin und Integrationsbeauftragte des Landes, Susi Möbbeck (SPD). Der Bericht sei lediglich ein Ausschnitt der realen Lage, da nur Fälle berücksichtigt wurden, die bei den vier Beratungsstellen „Entknoten“, der Antidiskriminierungsberatung Anhalt, dem Verein OFEK sowie der Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt eingegangen sind.
Auch antisemitische Vorfälle wurden weiterhin gemeldet – wenn auch weniger stark als im Vorjahr. Der Verein OFEK, spezialisiert auf antisemitismuskritische Beratung, zählte 35 Beratungsanfragen im Jahr 2024 (nach 67 im Jahr 2023). Zwar ging die Zahl zurück, blieb jedoch deutlich über dem Niveau vor Beginn des Genozids in Gaza von Israel. Nach rassistischen Diskriminierungen war der zweithäufigste Beratungsgrund eine Behinderung (30 Fälle), gefolgt von Fällen, die mehrere Diskriminierungsmerkmale betrafen – etwa Geschlecht und Behinderung zugleich (ebenfalls 30).
Die meisten Beratungen fanden erneut in den größeren Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau statt. Die Berichterstatter weisen darauf hin, dass im ländlichen Raum nach wie vor kaum flächendeckende Beratungsangebote bestehen.