Debatte

Dauerthema Kopftuch – eine Chronologie

Das muslimische Kopftuch ist ein Dauerthema in der Schule und in der Justiz. IslamiQ hat die wichtigsten Etappen der Diskussion zusammengefasst.

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08
2020
Kopftuch, Lehrerinnen
Lehrerinnen mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Seit mehr als 20 Jahren wird an deutschen Gerichten über das Kopftuch gestritten. Mit Spannung wurde in einem neuen Berliner Kopftuch-Fall die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erwartet.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte in seinem Urteil am Donnerstag, dass das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es aus dem Neutralitätsgesetz hervorgeht, für verfassungswidrig. Das seit 2005 geltende Gesetz verbietet bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige, religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist. Doch das Land Berlin hielt am Kopftuchverbot fest.

Was davor und danach geschah, finden Sie hier:

Juni 1998: Fereshta Ludin erhält Berufsverbot in Stuttgart.

März 2000:  Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist die Klage von Fereshta Ludin ab.

Juni 2001: Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt: Das Neutralitätsgebot sei gewichtiger als Religionsfreiheit.

Juli 2002: Das Bundesverwaltungsgericht (damals in Berlin) weist die Klage ebenfalls zurück. Begründung: Neutralitätsgebot

September 2003: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Fereshta Ludin darf mit Kopftuch unterrichten. Bundesländer dürfen aber „religiöse Symbole“ an Schulen verbieten.

April 2004: Baden-Württemberg erlässt als erstes Bundesland ein „Kopftuchgesetz“.

April 2004: Im selben Monat erlässt Niedersachsen als zweites Bundesland ein „Kopftuchgesetz“.

Juni 2004: Saarland erlässt als drittes Bundesland ein „Kopftuchgesetz“.

Oktober 2004: Hessen führt als viertes Bundesland ein „Kopftuchgesetz“ ein.

November 2004: Bayern erlässt als fünftes Bundesland ein „Kopftuchgesetz“.

Januar 2005: Berlin führt als sechstes Bundesland ein „Kopftuchgesetz“ ein.

März 2005: In Brandenburg setzt sich ein Verbotsantrag nicht durch. Das Tragen des Kopftuchs ist weiterhin erlaubt.

Juni 2005: In Bremen wird das siebte „Kopftuchgesetz“ erlassen.

November 2005: Auch in Rheinland-Pfalz setzt sich ein Kopftuchgesetz nicht durch.

Juni 2006: Als achtes Bundesland erlässt Nordrhein-Westfalen ein „Kopftuchgesetz“.

Januar 2007: In Schleswig-Holstein kann sich ein Kopftuchverbot nicht durchsetzen.

Juni 2007: Das Arbeitsgericht Düsseldorf weist die Klage einer Lehrerin zurück. Sie hatte im Unterricht eine Baskenmütze als Ersatz für das Kopftuch getragen.

Oktober 2009: In Rheinland-Pfalz kann sich ein Kopftuchverbot auch in einem zweiten Anlauf nicht durchsetzen.

August 2011: Eine Lehrerin mit Baskenmütze klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie möchte das Kopftuchverbot kippen.

 März 2015: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet: Das pauschale Kopftuchverbot an Schulen ist verfassungswidrig.

März 2015: Bayern hält trotz Karlsruher Urteil am Kopftuchverbot fest.

Mai 2015: Bremen reagiert als erstes Bundesland. Muslimischen Lehrerinnen ist es fortan erlaubt ein Kopftuch zu tragen.

Juni 2015: Auch Nordrhein-Westfalen erlaubt jetzt das Kopftuch für muslimische Lehrerinnen an Schulen.

August 2015: In Niedersachsen wird ebenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

September 2015: Auch Hessen kippt das Kopftuchverbot

Oktober 2015: Berlin hält am Verbot fest. Das Tragen des Kopftuches im Schuldienst bleibt verboten.

November 2015: Nach dieser Entscheidung des Berliner Senats klagt eine kopftuchtragende Lehrerin.

April 2016: Die Klage der Berliner Lehrerin wird abgewiesen. Grund: Neutralitätsgesetz

Juni 2016: In Bayern wird das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen gekippt.

Februar 2017: Die Klage einer Lehrerin ist vor dem Landesarbeitsgericht in Berlin erfolgreich. Der Muslimin wird eine Entschädigung zugesprochen.

Mai 2018: Das Berliner Arbeitsgericht weist die Klage einer Lehrerin ab. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.

November 2018: Die Klage einer Lehrerin ist vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich. Das Neutralitätsgesetz in Berlin wird überprüft.

März 2019: Die Berliner Bildungsverwaltung geht in Revision. Sie will das Neutralitätsgesetz vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt überprüfen lassen.

27. August 2020: Muslimin gewinnt Rechtsstreit. Das Bundesarbeitsgericht weist die Revisionsklage zurück. Das pauschale Kopftuchverbot ist verfassungswidrig.

9. September 2020: Zum ersten Mal wurde ein Prozess angehenden muslimischen Staatsanwältinnen mit Kopftuch geführt. Die Muslimin trug während der Verhandlung keine Robe und wurde von ihrem Ausbilder begleitet.

03. März 2021: Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Justizbeschäftigten religiöse und weltanschauliche neutrale Kleidung verbietet. 

27. Mai 2021: Die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) reicht gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vo 27. August 2020  eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. 

01. Februar 2023: Muslimischen Lehrerinnen in Berlin darf nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an„.

27. März 2023: Das Land Berlin lenkt beim Kopftuchverbot ein. In einem Schreiben an alle Berliner Schulleitungen hat die Bildungsverwaltung mitgeteilt, dass sie von ihrer bisherigen wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes abrücke und künftig das Tragen eines Kopftuchs für Lehrerinnen erlaubt sei.

 

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Das Bundesarbeitsgericht kann das Berliner Neutralitätsgesetz gar nicht kippen, denn es ist für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nicht zuständig. Richtig ist, dass ein Zivilgericht ein privatrechtliches Urteil gefällt und in die Urteilsbegründung eine bestehende verfassungsrechtliche Bewertung zu einem Gesetz aus einem anderen Bundesland einfließen ließ, das aber eine konsequente Neutralitätsstrategie gerade nicht verfolgte, sondern eine Religion bevorzugte. In dem betreffenden NRW-Gesetz wurden Schulen ausdrücklich angehalten christliche Werte zu vermitteln. Da scheint es dann tatsächlich diskriminierend, wenn andere Religionen und Weltanschauungen aus dem Bildungssystem pauschal verbannt bleiben sollen. Weder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg noch der EuGH in Luxemburg haben das Berliner Neutralitätsgesetz beanstandet. Im Gegenteil, EGMR und EuGH haben dem vorbeugenden Neutralitätsprinzip im Schulwesen bzw. in der privaten Arbeitswelt wiederholt bereits klar Vorrang gegenüber ideologisch motiviertem Bekleidungsdogmatismus Einzelner eingeräumt und ihm damit juristische Gütesiegel verliehen. Das Triumpfgeheul von Vertretern reaktionärer islamischer Pressure-Groups ist verfrüht. Das Berliner Neutralitätsgesetz hat Zukunft.
29.08.20
17:34
Vera von Praunheim sagt:
Ich bete zu Gott, daß er seinen gläubigen Frauen mitteilt, daß sie wegen ihm keine verhüllenden Kopftücher und ähnliches mehr tragen müssen. Denn das brächte viel mehr Frieden und Freude in die Welt. Zudem gibt es viel wichtigeres, als diese ständigen Kopftuch-Verhüllungs-Debatten, die wohl auch gerne geschürt werden. Die Islamisierung soll weiter voranschreiten?
29.08.20
18:24
Ute Fabel sagt:
In Artikel 3 Absatz 3 Deutsches Grundgesetz ist verankert: Niemand darf wegen ..... seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Wenn Berlin auf Grundlage des Neutralitätsgesetz unterrichtenden Lehrern das Tragen des islamischen Kopftuchs nicht mehr untersagen darf, dann wäre es auch verfassungswidrig, Pädagogen im Klassenzimmer das Tragen von Parteiabzeichen oder Kleidungsstücken mit rechtspopulistischen Botschaften wie Shirts mit der Aufschrift PEGIDA zu verbieten. Die Bevorzugung religiöser gegenüber politischer Anschauungen ist grundgesetzwidrig. Liebe SPD Berlin! Erspare uns das, kämpfe für das Neutralitätsgesetz durch eine Verfassungsbeschwerde und nötigenfalls durch eine europarechtliche Klage. Auch viele Mitbürger türkischer, arabischer und persischer Herkunft sind stolz auf das Berliner Neutralitätsgesetz und wollen es entschlossen verteidigt wissen.
31.08.20
17:04
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Gerichte antworten nur, wenn sie gefragt werden. Bisher wurden weder das Bundesverfassungsgericht, noch der Europäische Gerichtshof zum Berliner Neutralitätsgesetz gefragt. Ich hoffe, das passiert noch. Das aktuelle Urteil des Arbeitsgericht Erfurt liegt aber auf Linie der aktuellen Karlsruher Rechtsprechung. Karlsruhe hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Für ein Verbot muss eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen. Das Berliner Gesetz ist einfach schlecht gemacht. Berlin ist an dem Schlamassel selbst schuld.
01.09.20
12:18
Johannes Disch sagt:
Uns fällt hier eine der wenigen eklatanten Fehler unserer Verfassung vor die Füße, nämlich die halbe Säkularisierung bzw. der ausgebliebene Laizismus. Man hat sich 1949 nicht getraut, die Sonderrechte der christlichen Kirchen zu kippen. Es ist kein Wunder, dass die Kirchen zum aktuellen Erfurter Kopftuchurteil jubilieren. Es ist eine unheilige Allianz. Hätten wir einen Laizismus a la Frankreich, dann hätten wir es mit dem Kopftuch(Verbot) einfacher. Eine Verfassungsänderung in Richtung eines konsequenten Laizismus ist bei uns aber leider nicht zu erwarten. Nicht mit 2 (Regierungs)Parteien, die das "C" im Namen tragen.
01.09.20
16:29
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (29.08.20, 17:34) Das Bundesarbeitsgericht kann das Berliner Neutralitätsgesetz zwar nicht kippen. Das ist aber auch gar nicht nötig. Es kann im konkreten Einzelfall entscheiden, dass es verfassungswidrig ist. Und das hat es in diesem Fall getan. Man stelle sich vor, das macht Schule. Dann wird das Land Berlin am laufenden Meter vorgeführt. -- "Das Berliner Neutralitätsgesetz hat Zukunft." (Ute Fabel) Nicht in seiner aktuellen Form, wie das Erfurter Urteil deutlich zeigt.
01.09.20
16:46
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: In Österreich hebt der Verfassungsgerichtshof regelmäßig Gesetze auf, die inhaltlich zu unbestimmt sind, weil dies dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit widerspricht, wonach klare Normen klare Rechtsfolgen festlegen müssen. Das Tatbestandselement des "Schulfrieden" wäre so ein völlig vages Kriterium. Was soll man darunter verstehen? Beschwerden, Demonstrationen, Sammeln von Unterschriften, Eltern, die ihre Kinder von der Schule nehmen? In welchem Ausmaß? Das Abstellen auf den "Schulfrieden" würde ein solches Gesetz wegen Unbestimmtheit erst recht verfassungswidrig machen. Die Passage aus den Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2015 betreffend die Unzulässigkeit des pauschalen Verbots ist daher sicher keine generelle juristische Leitlinie. Sie bezog sich auf ein Landesgesetz, das eine generelle religiöse und weltanschauliche Neutralität gerade nicht vorsah, sondern zur Vermittlung christlicher Inhalte im öffentlichen Schulsystem anhielt. Dieser Umstand dürfte dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt entgegen sind. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, der Instanzenzug noch nicht ausgeschöpft.
02.09.20
8:01