Dem Bedürfnis muslimischer Gefangener nach religiöser Betreuung will Rheinland-Pfalz in allen Haftanstalten nachkommen. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits vorgelegt.
Alle muslimischen Häftlinge in Rheinland-Pfalz sollen sich ab September an eine seelsorgerische Betreuung wenden können. Von den rund 3200 Häftlingen in den zehn Justizvollzugsanstalten seien mindestens 500 Muslime, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Christoph Burmeister, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Genaue Zahlen dazu gebe es aber nicht.
Drei Vollzeit- und eine Honorarkraft sollen künftig die religiöse Betreuung in deutscher Sprache anbieten. Alle vier seien Islamwissenschaftler mit deutschem Abschluss und hätten eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Einer habe bereits Erfahrung in Baden-Württemberg gesammelt und im August angefangen, der vierte soll im September beginnen.
Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte Ende 2017 ein Konzept zur religiösen Betreuung muslimischer Häftlinge vorgelegt. Das Angebot soll unabhängig von Nationalität und Glaubensrichtung möglichst viele Muslime erreichen. Aus dem internationalen Recht und dem Landesjustizvollzugsgesetz ergebe sich die Verpflichtung, Gefangenen die Ausübung ihrer Religion und Zugang zu einer Seelsorge ihres Bekenntnisses zu ermöglichen. „Eine Seelsorge, wie sie im Christentum verankert ist und praktiziert wird, gibt es im Islam nicht“, heißt es in dem Konzept. Daher spricht das Ministerium von „religiöser Betreuung“, die auch einer Art Lebensberatung diene.
Im Konzept heißt es zudem: „Zwar ist anzunehmen, dass eine funktionierende muslimische Seelsorge auch präventive Effekte hinsichtlich möglicher Radikalisierungen von Gefangenen entwickeln kann.“ Dies sei aber nicht der Hauptzweck, würde dem eigentlichen Sinn von Seelsorge sogar widersprechen. (dpa, iQ)