Hannover

Kopftuchverbot im Fitnessstudio

Eine Fitnessstudio-Kette in Hannover und Laatzen verbietet einer Kundin das Tragen eines Kopftuches beim Training. Dies sei aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Die Kundin fühlt sich diskriminiert.

13
02
2019
Kein Kopftuch im Fitnessstudio
Symbolbild: Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.

In einem Fitnessstudio in Hannover wurde eine muslimische Kundin während des Trainings von einem Mitarbeiter aufgefordert das Kopftuch abzulegen, wie die „Hannoversche Allgemeine“ berichtete. Als sich die 35-jährige Kundin weigerte das Kopftuch abzulegen, musste sie das Studio verlassen. Das Fitnessstudio begründet dieses Verbot mit dem Sicherheitsrisiko, das beim Tragen von Kopfbedeckungen bestünde. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios heißt es: „Zur Vorbeugung von Unfällen und Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ist das Tragen von Schmuck und Kopfbedeckungen beim Training nicht erlaubt.“

Die betroffene Kundin kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie trainiere schon seit Jahren in Fitnessstudios. Ihr Kopftuch sei nie problematisiert worden. Sogar bei internationalen Sportereignissen wie den Olympischen Spielen sei das Tragen von Kopftüchern erlaubt.

Da sie dem Mitarbeiter des Fitnessstudios keinen Gauben schenkte, suchte sie eine weitere Filiale des Studios auf und fragte dort explizit nach einem Kopftuchverbot. Auch dort wurde ihr das Verbot bestätigt. Die Jura-Studentin zeigt sich empört über diese Regelung. „Ich wurde aufgrund meines islamischen Kopftuchs diskriminiert“, erklärt sie gegenüber der Hannoverschen Allgemeine. Dies sei allerdings keine generelle Regelung in Sportstudios. In den meisten Fitness-Studios ist das Tragen von Kopftüchern während des Sports erlaubt.

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Begründungen für Kopftuchverbote sind immer vorgeschoben. Vielmehr ist es ein Ausdruck von antireligiöser Intoleranz, was inakzeptabel ist. Egal wo. Ich als Mann würde als Ausdruck von Protest dieses Fitnessstudio boykottieren.
13.02.19
15:50
Kritika sagt:
l.S. Auch Muslims müssen begreifen: Wenn der Hausherr Nein sagt, dann bedeutet das NEIN. Lieber Islamiq, bitte halten Sie uns, Leser, auf der Höhe, Wenn der KopftuchFall zum Amtsgericht geht Wenn der KopftuchFall zum Landesgericht geht Wenn der KopftuchFall beim um OberlandesLandgericht landet, Wenn der Kopftuchfall beim Bundesverfassungsgericht landet Wenn der Kopftuchfall beim EuGH landet. Wenn der Kopftuchfall in der UNO zur Abstimmung gelangt. Wenn ein frustrierter Normalmensch das nächste Mal einer KopftuchQuerulantin das Kopftuch entfernt. Und ob die Akzeptant von Mohammedaner in Deutschland durch diesen empörenden Fall von Menschenverachtung gestiegen oder gefallen ist. Der Fitnessstudio-Kette in Hannover und Laatzen spricht Kritika hiermit ihren Glückwunsch zur Statdfestigkeit gegenüber Querulanten (und -hInnen natürlicj) Gruss, Kritika
13.02.19
17:04
Kritika sagt:
Der Fitnessstudio-Kette in Hannover und Laatzen spricht Kritika hiermit Respekt für ihre Standfestigkeit aus. Ausser in der Moschee und bei starker Scneefall hat das StreitSymbol Kopftuch in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Viele MuslimFrauen testen gerne, wie weit sie gehen können; Die von Hannover weiss es nun. Gruss, Kritika
13.02.19
17:12
Frederic Voss sagt:
Eine Jura-Studentin will hier wohl nur zeigen, was sie juristisch schon drauf hat. Wenn sie in diesen Sprtstudios trainieren will, muß sie vorher die Geschätsbedingungen akzeptieren. Wenn sie das nicht tun will, muß sie sich andere Angebote suchen.So einfach ist das. Aber nein, die sich religiös gebende Kopftuch-Frau will auf Biegen und Brechen ihren islamischen Durchsetzungswillen unter Beweis stellen. Die arme diskriminierte Kopftuch-Studentin tut mir ja so leid. Sie muß sich auch noch medial öffentlich in Szene setzen. Dabei hat doch der Prophet gewollt, daß sich die Frauen zurückgezogen um den Haushalt kümmern sollen.
13.02.19
21:10
Ute Fabel sagt:
Abgesehen von den angeführten Sicherheitsbedenken halte ich es grundsätzlich völlig verständlich, dass Sport-und Freizeiteinrichtungen auf ein religiös und weltanschaulich neutrales Erscheinungsbild ihrer Gäste wert legen. Schließlich kommen die Leute ja, um sich zu entspannen und nicht, um sich mit umstrittenen ideologischen Zeichen anderer auseinanderzusetzen, die ihre Gesinnung immer vor sich hertragen wollen. Das größte Wiener Schwimmbad hat im letzten Sommer Badegäste hinausgeschmissen, die sich beharrlich weigerten, einen Sonnenschirm mit dem Parteilogo der rechtspopulistischen FPÖ abzuspannen. Die Betroffenen maulten damals auch etwas von einer vermeintlichen "Diskriminierung". Ich fand diesen Rauswurf ebenso großartig, wie ich nun die Vorgangsweise des Fitnessstudios für gerechtfertigt halte. Religiöser und weltanschaulicher Bekleidungsdogmatismus ist keine Heldentat, sondern eine selbstverschuldete Selbstausgrenzung. Es ist diese Verbohrtheit, die es entschlossen zu bekämpfen gilt.
14.02.19
11:09
Prinzessin Rosa sagt:
Ich frage mich warum das Fitnessstudio die Kundin nicht beim unterschreiben des Vertrages oder beim erstmaligen Training darauf aufmerksam gemacht hat.
14.02.19
20:49
Kritika sagt:
An rosa Prinzesschen Ihr beschäftigt die Frage " warum ( hat ) das Fitnessstudio die Kundin nicht beim unterschreiben des Vertrages oder beim erstmaligen Training darauf aufmerksam gemacht - - - " Vielleicht hat das Studio es; wissen Sie es besser? Vielleicht hat die Kundin die AGB nicht gelesen? Nun weiss sie es: Nun weiss sie, dass Kopftücher und die Menschen darunter in Deutschland als Störfaktor wahrgenommen werden: Als Menschen, mit denen man nicht gerne zusammen ist. Als Menschen, die man lieber gehen sieht als kommen. Gruss, Kritika
14.02.19
23:17
Kritika sagt:
Der Betreiber eines Trampolin-Studios hat einer Kopftuchfrau auf seine AGB verwiesen und eine penetrante KopftuchIslamistin vor der Tür gesetzt. Kritika meint: Sehr erfreulich. Jede nicht verbotene Handlung, welche Deutschland für Kopftuch-Islamisten unattraktiver macht, hilft die Kopftuchproblematik im Sinne der Mehrheit hierzulande zu lösen. Herr Johannes Disch hat eine andere Meinung: Er sagt: " Ein klarer Fall von antiislamischem Alltagsrassismus" . Sehr betrüblich.". " Antiislamisch " kann man die Handlung des der Betreibers finden. Soweit er nicht ungesetzlich gehandelt hat, hat er den Versuch, eine weitere Islamische Salamischeibe durchzusetzen sein klares Stop! entgegengesetzt. " Sehr betrüblich " .- sagt Herr Disch. "sehr erfreulich" - sagt Kritika. Nun zum Missbrauch des Ausdrucks Der Betreiber eines Trampolin-Studios hat einer Kopftuchfrau auf seine AGB verwiesen und eine penetrante KopftuchIslamistin vor der Tür gesetzt. Kritika meint: Sehr erfreulich. Jede nicht verbotene Handlung, welche Deutschland für Kopftuch-Islamisten unattraktiver macht, hilft die Kopftuchproblematik im Sinne der Mehrheit hierzulande zu lösen. Her Johannes Disch hat eine andere Meinung: Er sagt: " Ein klarer Fall von antiislamischemEin klarer Fall von antiislamischem Alltagsrassismus. Sehr betrüblich.". " Antiislamisch " kann man die Handlung des der Betreibers finden. Soweit er nicht ungesetzlich gehandelt hat, hat er den Versuch, eine weitere Salamischeibe Islamisierung durchzusetzen sein klares Stop! entgegengesetzt., Gut so. " Sehr betrüblich " .- sagt Herr Disch. "sehr erfreulich" - sagt Kritika. Nun zum Missbrauch von "Alltagsrassismus." Wenn solche Vorgänge Alltäglich stattfinden würden, wären wir die Alltags-Kopftuch-Provozierung in einer früher neutralen Fussgängerzone wohl sneller los. Aber was hat "Rassismus" hier zu suchen? Wenn die Frau zur Erkenntnis kommt, dass der Islam grosser Nonsense ist und wenn sie dann "aus der Islamische Kirche " austritt, und fortan unbesorgt um Allah, Beterei und den jüngsten Tag, eine Islam-Freie Frau wird - gehört sie dann plötzlich einer anderen Rassse an ? Gruss, Kritika
18.02.19
0:03
Johannes Disch sagt:
@Geschäftsbedingungen Es ist zu fragen, ob gewisse AGBs juristisch zulässig sind?? AGBs dürfen nicht grundlos Grundrechte einschränken. AGBs stehen nicht über den Grundrechten. Nun, die Dame ist Jura-Studentin und kann das ganze juristisch überprüfen lassen.
21.02.19
14:33
Andreas sagt:
HERR DISCH, ein Mohammed, ein Ibrahim oder ein Ahmed gehen auch in Fitnissstudio und sie können alle Geräte benützen. Dagegen ein christlicher Bundeswehrsoldat mit Schutzhelm dürfte die Geräte nicht benützen. Ich habe noch keine Frau beim Friseur gesehen. die bei Haarenwaschen Kofptuch getragen hätte. Deshalb würde ich die Friseuerladenbesitzer nicht als Antiislamist bezeichnen. Wenn ich als Nicht-Moslem eine Mosche besuche, werde ich gebeten meine Schuhe auszuziehen oder gleich die Mosche zu verlassen. Ich bitte um Verzeihung und ziehe meine Schuhe aus. Das heißt, ich als Besucher akzeptiere die "AGB der Mosche" So müsste es überall sein, denn die AGB ist OK und das Grundgesetz ist auch OK. Ich kenne alle Vorwürfe schon: "Antisemitismus, Antichristianismus, Antihinduismus, Antiislamismus" Die Jurastudentin sollte ihre Rechte notfalls brauchen, aber nicht mißbrauchen.
01.03.19
22:51
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