Urteil

Keine Beschneidungsfeier am Karfreitag

Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Als stiller Feiertag ist der Karfreitag besonders geschützt.

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2015
Sünnet
Im türkischen Kulturkreis wird die Beschneidung als ein Schritt in die Männlichkeit gefeiert - Hier eine Massenfeier in Küçükçekmece/TR © by Küçükçekmece auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Eine solche Feier mit zahlreichen Gästen, Tanz und Gesang falle unter die Verbote für den als stillen Feiertag besonders geschützten Karfreitag, entschied das Kölner Verwaltungsgericht nach eigener Mitteilung vom Donnerstag. Der Kläger hatte argumentiert, die christlichen Kirchen in Deutschland hätten stark an Mitgliedern verloren und von den verbliebenen lebten nur wenige ihren Glauben noch aktiv. Die Privilegierung christlicher Feiertage sei deshalb nicht mehr rechtens und das Feiertagsgesetz verfassungswidrig. Das Gericht folgte dem jedoch nicht.

Geklagt hatte ein Vermieter eines Festsaals, der durch das Verbot der Stadt Köln die Religionsfreiheit verletzt sah. Auch dem Argument, die Beschneidung von muslimischen Männern sei verpflichtend, folgte die Kammer nicht. Für die Beschneidung komme im islamischen Kulturkreis eine Lebensspanne von mehreren Jahren in Betracht. Es bestehe deswegen „kein schutzwürdiges Interesse, die Feierlichkeiten gerade am Karfreitag abzuhalten.“

Am Karfreitag herrscht in ganz Deutschland Tanzverbot. Auch von Atheisten-Verbände gibt es Kritik. Kirchenvertreter wollen sich den Tag der Stille allerdings nicht nehmen lassen. (dpa,iQ)

Leserkommentare

Ramona sagt:
Wo bitte ist denn die Religionsfreiheit verletzt, wenn am Karfreitag eine Beschneidungsfeier verboten wird? Es gibt doch genügend andere Tage im Jahr, an denen so etwas stattfinden kann. Schön, dass Muslime der hier herrschenden Kultur und Religion keinerlei Respekt entgegen bringen.
10.12.15
18:29
Ela sagt:
Ramona wer sagt das die Beschwerde von einem Muslim kommt? Die Beschwerde kam ja nicht von einer Islamischen Gemeinde oder einer vielzahl an Muslimen.
10.12.15
21:45
Trara sagt:
Hm, in Deutschland gehören über 48.000.000 Menschen der evangelischen und katholischen Kirche an. Woher will der Kläger wissen, wie diese zig Millionen Menschen in Deutschland ihren Glauben leben? Liebes IslamiQ-Team, es zeugt von Naivität und Desinteresse (Ignoranz?) zu schreiben, dass die Kirchenvetreter sich "den Tag der Stille nicht nehmen lassen" wollen. Der Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage im Christentum und ein gesetzlicher Feiertag. Warum lese ich das nicht in Ihrem Text? Religion ist doch IHR Thema. Oder doch nur die eigene Religion? Freundliche Grüße
10.12.15
21:58
Stefan sagt:
@Ramona: Man kann nicht sagen, dass die Religionsfreiheit nicht verletzt wird, wenn sie nur am Karfreitag verletzt wird. Das ist ein Widerspruch in sich. Die Verfassung garantiert auch nicht Religionsfreiheit an allen Tagen außer Karfreitag. @Trara: Von Umfragen? Der offiziellen Religion nach müsste ein Katholik jeden Sonntag i.d. Kirche gehen. Es gehen aber nur ca. 10% der Kattholiken regelmäßig in die Kirche. Das kann man durch Umfragen und Zählungen messen und tut es auch immer wieder.
11.12.15
13:55
Mareike sagt:
@Stefan: Meines Wissens ist die Beschneidung nicht an einen bestimmten Tag im Jahr gebunden. Abgesehen davon ging es bei der Klage nicht um die Beschneidung (die sicher der Religionsfreiheit unterliegt, allerdings eben nicht an einen bestimmten Tag gebunden ist), sondern um die Feier (die wohl kaum unter die Religionsfreiheit fallen dürfte). Wer die gesetzliche Regelung nicht gut findet, kann im Parlament für Mehrheiten eintreten, um dieses Gesetz zu ändern. Solange sich dafür keine Mehrheit findet, ist jegliche Spekulation darüber, wie viele Christen es in Deutschland überhaupt noch gibt und wie wenige davon ihren Glauben überhaupt praktizieren, überflüssig. @Ela: Hat Ramona überhaupt etwas zum Kläger gesagt? Feiern wollten doch Muslime, oder? Und zwar am Karfreitag, an dem solche Feiern nun einmal nicht erst seit gestern als unpassend empfunden werden. Der Kläger, egal welche Religion er hatte, hätte wissen müssen, dass dafür der Karfreitag nicht in Frage kommt. Er wollte sich mit seiner Klage einfach dumm stellen und eine Entschädigung für den Gewinn, den er sich durch sein gesetzeswidriges Verhalten erhofft hat, rausschlagen. Man kann von Muslimen in Deutschland schon erwarten, dass sie respektieren, dass der Karfreitag für Christen ein Tag tiefster Trauer ist, weil an diesem Tag der Kreuzigung des Sohnes Gottes gedacht wird. Umgekehrt wird von Nicht-Muslimen in muslimischen Ländern auch erwartet, dass sie während des Ramadan zwischen Sonnenauf- und -untergang zumindest nicht in der Öffentlichkeit essen und trinken. Und da reden wir immerhin über einen ganzen Monat. Der Karfreitag ist gerade einmal ein Tag im Jahr. Da müssen Muslime sich nicht stur hinstellen und behaupten, dass ihre Religionsfreiheit gefährdet ist, wenn sie an diesem einen Tag kein Beschneidungsfest feiern dürfen. Das spielt lediglich den Islamisten in die Hände, die dann wieder behaupten können, in Deutschland gebe es keine Religionsfreiheit für Muslime und damit dann Terroranschläge rechtfertigen, weil sie sich gegen die Ungläubigen zur Wehr setzen müssen.
11.12.15
15:19
Rerun sagt:
Wir sind schon schizophren. Dass man Kindern ohne medizinische Notwendigkeit mit dem Skalpell einen Teil der Genitalien abschneidet, das finden wir in Ordnung. Aber dass gefeiert wird, damit haben wir ein Problem. Vorschlag zur Güte: Wir schaffen §1631d BGB und gleichzeitig den Karfreitagsruhe ab.
11.12.15
15:35
Trara sagt:
@Stefan: Der Kläger hätte sich über diesen gesetzlichen Feiertag und die damit verbundenen besonderen Einschränkungen informieren können. Dann wäre alles sofort klar gewesen. Richtig, nicht jeder Katholik geht jeden Sonntag in die Kirche. Das sagt aber nichts darüber aus, wie er seinen Glauben lebt. Am Wert dieses hohen christlichen Feiertages und den daraus resultierenden Einschränkungen ändert das nichts. Die Stille und Einkehr ist sehr vielen Christen sehr wichtig.
11.12.15
22:31
Manuel sagt:
@Stefan: Die Beschneidungsfeier fällt wohl kaum unter die Religionsfreiheit. Unter die Religionsfreiheit dürfte, wenn überhaupt, lediglich die Beschneidung selbst fallen. Aber auch da ist fraglich, ob hier das Grundrecht auf freie Religionsausübung höher steht als das Grundrecht auf Unversehrtheit des Knaben.
04.01.16
19:14
Johannes Disch sagt:
Sorry, ich kann diese Diskussionen über "Religionsfreiheit"-- oder deren angebliche "Beschneidung"-- nicht mehr hören! Und auch das Gerede über "Integration." Und vielen Muslimen geht es wohl genau so! Da macht Dieter Nuhr einen harmlosen Witz über "Den Islam" und es gibt eine Anzeige. Und schon heißt es: "Die "Muslime" und "Der Islam" wären humorlos. Richtig wäre: Der eine Bürger muslimischen Glaubens, der Nuhr anzeigte, war etwas humorlos. Ich finde, das Verbot der Beschneidungsfeier ist vertretbar. Ganz allgemein: In einer Zeit, in der Religion immer unwichtiger wird, führen wir Debatten über Religionsfreiheit, Kopftuch, Integrationspflicht, etc. Ich finde, beide Seiten sollten entspannter werden. Muslime dürfen hier ihre Religion relativ frei leben. Sie dürfen Moscheen bauen, sie dürfen den Ramadan feiern, etc... Da sollte man nicht aus jeden Einzelfall-- hier: Verbot der Beschneidungsfeier-- eine Grundsatzdiskussion über "Religionsfreiheit" machen. Und für die deutsche Bevölkerung gilt: Die Muslime, die hier bei uns schon seit Jahrzehnten friedlich leben und durch ihre Arbeit zu unserem Wohlstand beitragen, können nichts für die weltpolitische Lage (Syrien, Irak, IS, etc.) Man sollte Ihnen Diskussionen über "Den Islam" und "Den Koran" ersparen. lg Johannes Disch
07.01.16
0:02
Enail sagt:
Da wird Kindern bewusst Schmerzen zugefügt mit der Begründung Religion. Und die Anhänger dieser Religion wollen das auch noch im großen Stil feiern. Einfach pervers, ohne nötige medizinische Notwendigkeit Kindern diesem Ritual zu unterziehen. Ich denke Gott oder meinetwegen auch Allah hat den, laut Koran, Menschen in seinem Aussehen perfekt geschaffen. Warum wollen die Muslime das unbedingt ändern. Sind sie nicht zufrieden damit wie Gott den Menschen erschaffen hat? Grenzt das schon nicht an Arroganz gegenüber seinem Schöpfer? Zum besseren Verständnis füge ich zu diesem Thema noch einen Vers aus dem Koran hinzu: "Der alles vollkommen gemacht hat, was Er schuf. Und Er begann die Schöpfung des Menschen aus Ton." (Koran 32:7) "Allah ist es, Der die Erde für euch geschaffen hat zu einer Ruhestatt und den Himmel zu einem Zeltdach und Der euch Gestalt gegeben und eure Gestalten vollkommen gemacht hat und euch mit guten Dingen versorgt hat. Das ist Allah, euer Herr. Segensreich ist drum Allah, der Herr der Welten." (Koran 40:64) Eure Gestalten vollkommen gemacht, warum wollen Muslime das unbedingt ändern? Die armen Kinder kann ich da nur sagen
07.01.16
12:02
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