Berlin

SPD streitet über das Kopftuch-Verbot

Bei der Berliner SPD herrscht Uneinigkeit darüber, ob das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen abgeschafft werden soll. Dies ergab eine aktuelle Mitgliederbefragung.

15
10
2015
SPD © Metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ
SPD © Metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Die Berliner Sozialdemokraten zeigen sich uneinig bei der Frage nach dem Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Dies geht aus den Ergebnissen einer SPD-Mitgliederbefragung für das Wahlprogramm 2016 hervor. Die 12. Frage der Umfrage lautete: „Soll die religiöse Neutralität in hoheitlichen Bereichen des Staates beibehalten werden, so dass zum Beispiel auch Lehrerinnen, Richterinnen und Polizistinnen weiterhin kein Kopftuch tragen dürfen?“. Damit löste der Parteivorstand eine heftige Kontroverse unter den Mitgliedern aus.

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft „Migration“ kritisiert schon die Fragestellung, da diese „am Kern der Sache vorbeigeht“, so die AG-Vorsitzende Daniela Kaya. Die eigentliche Frage sollte vielmehr lauten, ob religiöse Symbole in der Schule zulässig seien, fordert die Arbeitsgemeinschaft. Eine präzisere Formulierung der Frage hätte ein deutliches Meinungsbild der SPD-Mitglieder zu diesem Thema ergeben.

Zuvor habe der SPD-Vorstand versucht, die Frage ganz aus dem Fragebogen zu streichen, wirft die AG der Parteispitze vor. Anschließend sei die Frage verwässert worden und der Hinweis, auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wonach ein Kopftuchverbot verfassungswiedrig sei, finde überhaupt keine Erwähnung in der Umfrage.

In Berlin gilt immer noch das Neutralitätsgesetz von 2004, wonach es muslimischen Frauen im Staatsdienst nicht erlaubt ist ein Kopftuch zu tragen. Dieses Gesetz wird aktuell in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgericht im Berliner Senat auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Das Prüfverfahren werde „zeitnah abgeschlossen und in den nächsten Wochen im Senat erörtert“, teilte ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung am Dienstag mit.

Die Berliner SPD könne sich ausgehend von der Mitgliederbefragung nicht geschlossen zu diesem Thema positionieren. Während die AG Migration sich für eine Reform des Neutralitätsgesetz ausspricht und auf eine aktuelle Umfrage verweist, wonach die Mehrheit der Berliner Schüler und Eltern nichts dagegen hat, wenn Lehrer sich durch religiöse Symbole zu einem Glauben bekennen, spricht sich der SPD-Landeschef Jan Stöß gegen eine Reform des Neutralitätsgesetzes aus.

Leserkommentare

Marion sagt:
Nicht ein Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sondern ein pauschales Kopftuchverbot. Das macht schon einen Unterschied.
15.10.15
16:37
Burak sagt:
Da haben sich die Damen und Herren von der SPD aber heftig überschätzt, wenn sie meinen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts per Mitgliederbefragung überwinden zu können.
16.10.15
10:05
Marion sagt:
@Burak: Das Urteil ist bei weitem nicht so eindeutig und klar, wie Muslime das gerne hineinlesen. Kopftuchverbote werden nicht wirklich ausgeschlossen und für verfassungswidrig erklärt. Es werden nur strengere Regeln vorgegeben, damit das Kopftuchverbot verfassungskonform ist. Es geht also keineswegs darum, dass die SPD das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überwinden möchte. Vielmehr geht es darum, die Regeln zu klären, unter denen ein Kopftuchverbot weiterhin verfassungskonform möglich ist. Das müssen Muslime nicht gut finden, aber in einer Demokratie muß die Minderheit sich der Mehrheit unterordnen, soweit ihre Grundrechte nicht gefährdet sind.
16.10.15
11:17
Burak sagt:
@Marion: Das BVerfG erachtet das Kopftuch nicht als ein verfassungsfeindliches Symbol. Der Grundsatz ist, dass das Kopftuch erlaubt bleibt. Ein Verbot darf nur erhängt werden, wenn dies aufgrund einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens unumgänglich erscheint. Welche Anforderungen an eine konkrete Gefahr zu stellen sind ist unklar, allerdings werden Elternbeschwerden o.Ä. angesichts des tiefen Grundrechtseinschnitts sicherlich nicht ausreichen. Die "Gefahr" müsste so groß sein, dass ein Kopftuchverbot verhältnismäßig erscheint. Mit deutlicheren Worten: Dieser Fall wird praktisch fast keine Rolle spielen. Selbst wenn mal eine ausreichende konkrete Gefahr gegeben sein sollte, dürfte man kein Berufsverbot verhängen, sondern müsste die entsprechende Lehrkraft an eine andere Schule versetzen. Kurzum: Man kann das Kopftuch nicht verbieten, auch wenn sich das so manch einer wünscht.
16.10.15
15:33
openyourmind sagt:
In Frankreich gilt in öffentlichen Schulen das optische Neutralitätsprinzip schon seit 2004 für Lehrer und Schüler. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Regelung für ausdrücklich menschenrechtskonform erachtet. Für Lehrer gilt in Frankreich sogar schon seit 1905, dass diese im öffentlichen Schulsystem ihre Religion bzw. Weltanschauung nicht auffällig sichtbar machen dürfen. Im Unterschied zur Hautfarbe ist kein religiöses oder weltanschauliches Kleidungsstück angewachsen. Leute, die darauf nie verzichten wollen, erlegen sich also selbst ein Berufsverbot auf und sollen aufhören zu jammern.
06.11.15
9:41
Trara sagt:
Das Ergebnis: Neutralitätsgebot beibehalten: Ja 81 Prozent, Nein 12, 3 Prozent
11.11.15
23:20
Burak sagt:
@openyourmind: Neutralität bedeutet aber nicht Laizismus und Deutschland ist nicht Frankreich.
13.11.15
9:02
GenauerLesenBitte sagt:
@Burak: Das Urteil ist eigentlich richtungsweisend, für beide Seiten. Befürworter und Ablehner. Die Befürworter müssen anerkennen, dass es gleichwertige Grundrechte gibt, die dazu führen können, dass Kopftücher als Ausdruck der religiösen Zugehörigkeit verboten werden. Insbesondere die sog. negative Glaubensfreiheit ist absolut gleichwertig, da sich beide auf das gleiche Grundrecht stützen. Übrigens, nicht nur der Schulfrieden wird im Urteil als eine Möglichkeit genannt, auch die Neutralität wurde explizit angeführt. Also: Genauso wie ein pauschales Verbot falsch war, ist es jetzt falsch die grundsätzliche Erlaubnis herauszulesen....
20.11.15
9:02