rbb-Rundfunkrat

Kritik an gesetzlichen Bestimmungen für Wahlwerbung

Nach der Ausstrahlung eines Werbespots einer rechtsextremen Partei in ARD und ZDF hat der rbb-Runfunkrat die gesetzlichen Regelungen für Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisiert.

09
05
2014
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Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) kritisierte in seinem Beschluss am Donnerstag (09.05.2014) die bestehenden Regelungen für Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit reagierte der Rundfunkrat auf die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots für eine rechtsextreme Partei im Vorfeld der Europawahl bei ARD und ZDF.

„Der Rundfunkrat des rbb bringt seine Abscheu über den menschenverachtenden Fernseh-Wahlwerbespot der Partei Pro NRW zur diesjährigen Europawahl zum Ausdruck und bedauert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Grund gesetzlicher Vorgaben gezwungen ist, derartige Spots zu senden“, heißt es in dem verabschiedeten Beschluss des Gremiums.

Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Zuvor hatte sich auch der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem offenen Brief zur Ausstrahlung geäußert und ein Ende der „subtilen ausländerfeindlichen Hetze“ gefordert. Der Werbespot sei „verachtend und verunglimpfend“. ARD und ZDF wurden aufgefordert, von einer weiteren Ausstrahlung des Werbespots Abstand zu nehmen.

Die Splitterpartei Pro-NRW tritt, wie viele weitere Kleinstparteien, bei den anstehenden Europawahlen an. Da es in Deutschland nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Sperrklausel in Form einer Prozent-Hürde bei den Europawahlen geben darf, rechnen sich einige Kleinstparteien Chancen auf Plätze im neuen Europaparlament aus. Unterstützung erhält sie dabei besonders von der rechtsextremen Plattform „Politically Incorrect“.