Tag gegen antimuslimischen Rassismus

Was tun bei Islamfeindlichkeit?

Wir müssen über Islamfeindlichkeit reden! Nicht nur heute, am Tag gegen antimuslimischen Rassismus, sondern jederzeit. Islamfeindliche Straftaten steigen nämlich in die Höhe. Sind Sie auch davon betroffen? Was Sie tun können und an wen Sie sich wenden sollten, können Sie bei uns lesen.

01
07
2018
Symbolbild: Gamze wurde aufgrund ihres Kopftuchs attackiert. Islamfeindlichkeit by Adnan Durukan, Zaman Online
Symbolbild: Gamze wurde aufgrund ihres Kopftuchs attackiert. Islamfeindlichkeit by Adnan Durukan, Zaman Online

Am 29. März 2017 sind in Mannheim zwei muslimische Frauen von einem Nachbarn aus rassistischen und fremdenfeindlichen Gründen verbal und körperlich angegriffen worden. Die juristische Auseinandersetzung konnte pünktlich zum Jahrestag mit einer Verurteilung des Täters wegen Körperverletzung abgeschlossen werden.

Solche und ähnliche Angriffe gegen Muslime und Bürger mit Migrationshintergrund kommen in Deutschland und Europa täglich vor, zum Glück bleibt es oftmals bei verbalen Angriffen, aber mit gravierenden Folgen für die Opfer. In einigen Fällen kommt es auch zu schweren Schäden oder gar Tötungen. In den überwiegenden Fällen gehen die Opfer juristisch nicht gegen die Täter vor, was aber sehr wichtig wäre. Weshalb nicht? Das deutsche Rechtssystem bietet hier gute und vielfältige Möglichkeiten.

Strafanzeige

Durch einen verbalen oder körperlichen Angriff begeht der Täter meist eine Beleidigung oder Körperverletzung, unter Umständen auch eine Volksverhetzung oder gefährliche Körperverletzung, die von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen. Hierbei ist es wichtig, durch Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder andere Beweismittel die Tat möglichst gut nachweisen zu können und durch eine eigene klare, verständliche und sachliche Aussage als Geschädigter zur Aufklärung der Tat beizutragen. Damit die Behörden der Tat nachgehen und nicht, wie leider in einer Vielzahl der Fälle, das Verfahren aus Mangel an Beweisen einstellen. Die Verletzungen, auch psychische, müssen durch ein ärztliches Attest zeitnah dokumentiert und der Polizei übergeben werden.

Gewaltschutzverfahren

Das Gewaltschutzverfahren bietet eine schnelle, kostengünstige und einfache Möglichkeit, gerichtlichen Schutz vor dem Täter zu erreichen. Das Gericht spricht zum Schutz des Opfers ein Verbot gegen den Täter aus, sich dem Opfer weiterhin zu nähern oder erneut zu kontaktieren. Verstößt der Täter hiergegen, so macht sich der Täter automatisch erneut strafbar. Die Aussagen des Täters in diesem Prozess werden gerichtlich protokolliert, die damit für das Strafverfahren auch weitere Erkenntnisse und Beweise liefern können. Der Täter muss die Kosten des Verfahrens tragen und das Gericht legt in der Regel spätestens innerhalb von vier Wochen einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest, bei dem Opfer und Täter aufeinander treffen und der Täter dem Opfer ins Gesicht schauen muss und mit seiner Tat konfrontiert wird. Das ist im Vergleich zu einem Strafverfahren sehr schnell, das in der Regel mindestens ein Jahr dauert, bis es zu einer Hauptverhandlung gegen den Täter kommt. Auch hat der Täter in einem Strafverfahren das Recht, zur Tat zu schweigen und lässt sich meistens durch einen Anwalt vertreten.

Schmerzensgeld und staatliche Entschädigung

Das Opfer kann gegen den Täter Ansprüche auf Schmerzensgeld beim Zivilgericht geltend machen. Hier muss das Opfer aber selbst beweisen, dass der Täter schuldig ist und trägt das Risiko, den Prozess zu verlieren, falls es nicht nachgewiesen werden kann. Auch ist ein Zivilverfahren wesentlich teurer und dauert länger als ein Gewaltschutzverfahren. Falls die Tat aus rassistischer oder fremdenfeindlicher Motivation heraus begangen wurde, kann das Opfer statt dessen auch eine staatliche Entschädigung beantragen. In diesem Fall erhält es eine Geld-Leistung vom Staat. Der Staat, der bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung hat, kann wiederum den Schmerzensgeldanspruch beim Täter geltend machen und sich das Geld so wieder zurück holen. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an den Schmerzensgeldbeträgen, die man in einem Zivilverfahren zugesprochen bekäme: für eine leichte Körperverletzung und Beleidigung beispielsweise 1.500,00 € oder im Falle einer Tötung bis zu 50.000,00 € oder noch mehr.

Sozialrechtliche Ersatzansprüche

Die Kosten für die medizinische Versorgung des Opfers wird die Krankenkasse beim Täter zurückfordern, das in der Regel mit hohen Beträgen verbunden ist. Soweit beim Opfer dauerhafte Schäden eingetreten sind, kann das Opfer eine monatliche Rente beanspruchen. Hier gibt es zum

Beispiel mit dem Opferentschädigungsgesetz ebenfalls eine staatliche Leistung, die unabhängig davon ist, ob man diese beim Täter durchsetzen kann. Erforderlich ist, dass ein Grad der Schädigung von mindestens 30 Prozent über mindestens sechs Monate eingetreten ist. Falls das Opfer dauerhaft in der Arbeitsfähigkeit gemindert oder arbeitsunfähig ist, kann es Frührente oder Erwerbsminderungsrente beantragen. Falls die Schäden so gravierend sind, dass eine Funktionsbeeinträchtigung des Körpers vorliegt, kann das Opfer die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragen und hieraus weitere Rechte ableiten.

Weitere Ansprüche

Es sind je nach Fall eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen denkbar. Gibt es beispielsweise eine Wiederholungsgefahr, kann man einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen. Sind bei der Tat Gegenstände des Opfers beschädigt worden, so kann man hierfür Schadensersatz beim Täter verlangen.

Sind Sie von Islamfeindlichkeit betroffen? Dann können Sie sich an Yalçın Tekinoğlu wenden.
Die Kontaktdaten:
Yalçın Tekinoğlu
Rechtsanwalt
Bergheimer Straße 147 DE-69115 Heidelberg Gerichtsfach: 25
+49 6221 1866672
+49 6221 1866673 | Fax
sekretariat@durust.de www.durust.de

Kosten

Zwar sind die Kosten der juristischen Auseinandersetzung hoch. Im Vergleich zu dem vom Opfer erlittenen Leid sind sie allerdings gering und es lohnt sich in jedem Fall gegen rassistische oder fremdenfeindliche Angriffe vorzugehen. Soweit man als Opfer vor Gericht erfolgreich ist, wird der Täter später zur Kostenerstattung verurteilt. Soweit man keine ausreichenden finanziellen Mittel hat, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten, womit der eigene Anwalt und die Gerichtskosten vom Staat bezahlt werden. Rechtsschutzversicherungen ab 2010 bezahlen einen Großteil der Kosten in den allermeisten Verfahren.

Hilfe

Sind Sie von rassistischen oder fremdenfeindlichen Angriffen betroffen? Dann erheben Sie in jedem Fall Strafanzeige und gehen gegen Anfeindungen und Angriffe vor. Wenden Sie sich hierzu an einen spezialisierten Opferschutz-Anwalt, der sie in allen Belangen beraten und vertreten kann und Erfahrung auf diesem Gebiet hat.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ich bin Fremden sehr positiv eingestellt. Mein Bekanntenkreis besteht zu mehr als der Hälfte aus Menschen mit Migrantionshintergrund. Kürzlich habe ich mir gemeinsam mit mehreren syrischen Kriegsflüchtlingen aus sunnitischen Familien, die vom Islam die Nase gestrichen voll haben, die Verfilmung des Romans „Unterwerfung“ von Michel Houllebecq angeschaut. Darin wurde sehr gut dargestellt, dass es höchst berechtigte Gründe gibt gibt, islamfeindlich zu sein. Wenn ich einen Wunsch frei hätte, würde ich mir wünschen, dass sich die abrahamitischen Religionen in Luft auflösen. Der Menschheit würde rein gar nichts fehlen. Für den Friedensprozess im Nahen Osten wäre das die beste Medizin! AfD-feindlich zu sein ist etwas, auf das man stolz sein kann. Islamfeindlich zu sein ist auch etwas, zu dem man sich mehr Menschen selbstbewusst bekennen sollten. Die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen ist durch unsere Rechtsordnung geschützt. Religionen und Weltanschauungen stehen hingegen nicht unter Artenschutz!
01.07.18
15:46
Dilaver Çelik sagt:
Danke für diesen Beitrag. Das perverse bei den Tätern, welche Muslimas angreifen, ist der Umstand, dass sie dadurch die natürliche Unterlegenheit des weiblichen Geschlechts gegenüber dem männlichen Geschlecht für sich ausnutzen, um ihre eigenen Defizite zu kompensieren. Hier können für muslimische Frauen Selbstverteidigungskurse ratsam sein. Denn was bringt es, den Täter hinter Gitter zu bringen, wo er doch erreicht hat, was er wollte, während das Opfer lebenslang gezeichnet ist? Nicht wenige Täter sind narzisstisch gestörte Wesen, wie man das immer wieder bezeugen kann. Zusätzlich zur Bestrafung der Täter müssen diese eine Therapie angeordnet bekommen, welche sie im Gefängnis antreten müssen. Außerdem: Was nützt es, über Islamfeindlichkeit zu diskutieren, wenn die Medien nahezu tagtäglich gegen den Islam und gegen Muslime hetzen und Angstnachrichten verbreiten? Der Staat hat hier die Aufgabe, dem konsequent Einhalt zu gebieten. Wenn der Staat seinen Aufgaben nicht nachkommt, dann ist es eine Bürgerpflicht, dem Staat Druck auszuüben, damit er seinen Aufgaben nachkommt. Denn dieser Staat ist auch unser Staat. Muslime gehen schließlich auch wählen und zahlen Steuern.
01.07.18
18:51
Kritika sagt:
L.S. Was tun bei Islamfeindlichkeit? Ganz einfach: Sich normal kleiden, rädt Kritika. So, dass keiner einer als MuslimFrau erkennen und belästigen kann. Das sollte einem die Sicherheit doch wert sein. Gleichzeitig zeigt mann damit die Dankbarkeit für die Gratis Gastfreundschaft in Deutschland. Gruss, Kritika.
02.07.18
14:51
Janus sagt:
Liebe(r) Kritika, für viele muslimische Frauen ist das Kopftuch bzw. das Hijab Teil ihrer normalen Kleidung und unsere Rechtsordnung "erlaubt" das von wenigen Ausnahmen abgesehen auch. Jemand deswegen körperlich anzugreifen, zu belästigen oder zu beleidigen ist hingegen weder erlaubt noch toleriert und hinnehmbar ist es schon gar nicht. Denn solche Straftaten haben ein über den Einzelfall hinausgehendes Potenzial und sind geeignet, den gesellschaftlichen Frieden nachhaltig zu stören. Neben einer Bestrafung des Täters und einer Entschädigung des Opfers sollte die Anordnung einer bereits im Gefängnis anzutretenden Therapie bei solchen rassistischen und fremdenfeindlichen Taten zum Standard werden.
03.07.18
14:03
Manuel sagt:
@Dilaver Çelik: Genau, in welchen islamischen Land herrscht den wirklich Minderheitenschutz oder Freiheit der Meinung, auch wenn es Islamkritik betrieft. Als kehren Sie lieber mal vor Ihrer eignen islamischen Tür, bevor Sie sich hier ständig einbilden andere belehren zu wollen. Wir sehen tagtäglich, was passiert, wenn der Islam in einem Land die Mehrheit hat und die Politik bestimmt.
03.07.18
19:09
Frederic Voss sagt:
Bei dem Foto von einer geschundenen bzw. geschlagenen Frau mit islamisch verordnetem Kopftuch über diesem Artikel fiel mir sogleich auch die hohe Anzahl muslimischer Ehefrauen ein, die von ihren muslimischen Männern geschlagen werden. Manche Ehefrauen flüchten in schützende Frauenhäuser und viele ertragen es geduldig, weil sie sich einreden, diese Schläge und Misshandlungen seien ja nur zu ihrem Besten, denn ihr Ehemann will sie ja nur auf den rechten islamischen Weg führen. Wenn das kein erbarmungswürdiger Irrsinn ist - was dann?
03.07.18
23:59
Johannes Disch sagt:
@Frederic Voss (03.07.18, 23:59) Was soll dieses Aufrechnen? Macht das die Übergriffe wegen Islamfeindlichkeit weniger schlimm? So, muslimische Frauen leiden angeblich häufig unter der Gewalt ihrer Männer? Wissen Sie, wie hoch die Zahl der Frauen ist, die von ihren "biodeutschen" Männern geschlagen werden? Einfach mal die Statistiken einsehen. Jede Form von Gewalt ist inakzeptabel. Und diese Art des Aufrechnens ist eine infame Art des Rassismus. Sollen sich doch nicht so anstellen, die muslimischen Frauen. Zu Hause gibt es doch (angeblich) sowieso Gewalt durch ihre muslimischen Männer. Man kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln, wieviel Rassismus bei den Kommentaren hier bei "islamiq" anzutreffen ist.
04.07.18
11:56
Dilaver Çelik sagt:
@Manuel Belästigen Sie mich nicht mit Ihren dümmlichen Provokationen.
04.07.18
16:35
Kritika sagt:
Lieber Janus, Vielen Dank für Ihre Response. Über eine Sachliche Stellungnahme hätte ich mich ebenfalls gefreut: Meinen Sie nicht auch, Herr Janus, dass Kritikas Rat "NormalKleiden" die einfachste und effektiefste Abwehr gegen Islamfeindlichkeit ist? Ausserdem macht normale Kleidung eine Frau wesentlich sympatischer als eine MuslimSture Demo. Natürlich ist es nicht erlaubt, jemand wegen was-auch-immer anzugreifen. Nur - - Damit kommen wir nicht weiter. Einzelne tun das nun mal. Beiträge, weshalb diese Einzelne das tun, fehlen leider weitgehend. Messerstechen ist ebenso verboten und noch 100x gefährlicher. Und trotzdem gibt es alleine in der BRD hunderte muslimische "Gefährder", denen die Justiz zutraut zu jederzeit zuzustechen. Wir haben erfreulicherweise sogar ein "Opfer-Entschädigungs-Gesetz, das beschreibt, dass der (unschuldige) Steuerzahler in bestimmten Fällen Entschädigung zahlen muss. Das allerdings auch fordert, dass das Opfer alles zu tun hat, den Schaden zu vermeiden oder gering zu halten. Ob ein Opfer, dass provokatief Kopftuch trägt und deshalb belästigt wird in diesem Sinne "alles getan hat" das bezweifelt Kritika. Für KopftuchSturheit möchte ich keiner Moslemin auch nur einen Cent bezahlen. Gruss, Kritika
05.07.18
23:26
Grege sagt:
Anstatt anderen Rassismus vorzuwerfen, sollte der eine oder Teilnehmer hier seinen eigenen Rasissmus beseitigen. Diese Haltung wirkt insbesondere dann amüsiert peinlich, wenn Sie in einem moralisierendem Stil geäußert wird.
07.07.18
6:43
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